Recht auf Reparatur beschlossen, doch wichtige Fragen zu Reparaturkosten und Fachkräftesicherung bleiben ungelöst
PRESSEMITTEILUNG
Der Bundestag hat heute das Recht auf Reparatur beschlossen. Der Runde Tisch Reparatur begrüßt den Beschluss als Erfolg für Verbraucher*innen, kritisiert aber, dass die Regierung die entscheidenden Fragen zu bezahlbaren Reparaturen, Fachkräftesicherung und Durchsetzung ungelöst lässt.
Was heute beschlossen wurde, ist ein echter Fortschritt: Hersteller müssen ihre Produkte künftig über Jahre reparieren, Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht länger technisch blockieren. Zudem wird fehlende Reparierbarkeit als Sachmangel im Gewährleistungsrecht eingeführt.
„Der Bundestag hat heute umgesetzt, was die EU vorgibt, mehr aber auch nicht. Ob das Recht auf Reparatur Wirkung entfaltet oder Papier bleibt, wird sich vor allem über Maßnahmen für günstigere Reparaturen und die Sicherung von Fachkräften entscheiden. Diese Aufgaben verschiebt der Bundestag in die Zukunft, dabei wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt“, erklärte Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur e.V.
Solange eine Reparatur im Verhältnis zum Neukauf eines Produkts zu teuer bleibt, werden sich viele Menschen weiterhin dagegen entscheiden, ganz gleich, welche Rechte ihnen auf dem Papier zustehen. Der Runde Tisch Reparatur fordert die Bundesregierung deshalb auf, zügig kostensenkende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, unter anderem einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus nach französischem Vorbild und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen. Den Auftrag dazu hat das Parlament ihr heute mitgegeben. Der mitbeschlossene Entschließungsantrag fordert sie ausdrücklich dazu auf, solche Fördermaßnahmen zu prüfen. Diesem Auftrag muss sie nun schnell und ambitioniert nachkommen. Eine Orientierung an Frankreich wäre zugleich ein Beitrag zur europäischen Harmonisierung. Ein Flickenteppich nationaler Fördersysteme hilft weder Verbraucher*innen noch der Branche.
Ebenso dringlich ist die Sicherung der Fachkräftebasis, denn das Recht auf Reparatur bringt nichts, wenn Werkstätten und Fachkräfte fehlen, die reparieren können. „Reparatur ist nicht nur gut für Umwelt und Geldbeutel, sondern fördert auch unsere Resilienz“, betont Steffen Vangerow, Vorstandsmitglied des Runden Tisch Reparatur e.V. und Geschäftsführer der Vangerow GmbH: „Eine starke Reparatur-Infrastruktur macht uns unabhängiger von Rohstoffimporten und krisenfester. Dafür brauchen wir vor allem genügend Fachkräfte. Wenn die Nachfrage nach Reparaturen steigt, während die Zahl der qualifizierten Reparaturbetriebe sinkt, entsteht ein strukturelles Problem.“
Offen bleibt zudem die Frage der Durchsetzung. Das Gesetz verzichtet auf wirksame Bußgelder bei Verstößen gegen Herstellerpflichten, regelt die Haftung von Online-Marktplätzen mit Anbietern aus Drittstaaten nicht belastbar und konkretisiert den zentralen Begriff der „Angemessenheit“ der Ersatzteilpreise nicht.
Der Runde Tisch Reparatur wird die Umsetzung des Rechts auf Reparatur weiterhin eng begleiten und bewerten, wie die Anforderungen sich in der Praxis auswirken.
Weiterführende Informationen
Recht auf Reparatur: Der aktuelle Stand
Factsheet: Status Quo zum Reparaturberuf in Deutschland
Über den Runden Tisch Reparatur e.V.
Der Runde Tisch Reparatur vereint seit 2015 Organisationen aus den Bereichen Handwerk, Umwelt- und Verbraucherschutz, Wissenschaft, Beratung und ehrenamtlicher Reparatur. Der Verein setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern auf nationaler und europäischer Ebene für ein universelles Recht auf Reparatur ein. Die Forderungen und Positionen des Runden Tisches Reparatur sind insofern von besonderem Interesse, als dass sie von Partnern aus vielen verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam erarbeitet, getragen und kommuniziert werden.


