Reparaturkompetenz
MACH DAS REPARIEREN ZU DEINEM BERUF!
Das Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass wir wieder mehr reparieren. Es gibt aber immer weniger Menschen, die das können. Qualifizierte Reparaturkräfte werden dringend gesucht. Der Einstieg in die Branche kann einfacher sein als gedacht, man muss nur wissen, wie!
Mit oder ohne Ausbildung, frisch von der Schule oder nach Jahren im Büro, neu in Deutschland oder schon lange hier:
Diese Seite zeigt dir, wie du mit der Reparatur dein Geld verdienen kannst.
WARUM SICH DER REPARATURBERUF LOHNT
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Erfüllende Tätigkeit: sofort sehen, was man bewirkt hat.
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Dankbare Kund*innen, die froh sind, dass jemand helfen kann.
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Bewunderung im Freundes- und Familienkreis für praktisches Können.
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Es rechnet sich: Nachhaltig, ressourcenschonend, zukunftssicher.
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Kein Tag wie der andere: Arbeiten mit den Händen, lebenslanges Lernen an neuen Geräten.
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Selbstwirksamkeit, besonders in der Selbständigkeit.
DER REPARATURSEKTOR
Der Reparatursektor in Deutschland ist ein wichtiges wirtschaftliches Standbein: Er sichert Arbeitsplätze, stärkt lokale Wirtschaftskreisläufe und trägt entscheidend zum Klima- und Ressourcenschutz bei.
Der Reparatursektor in Zahlen:
SELBSTÄNDIGKEIT
Du möchtest dich selbständig machen und eine Reparaturwerkstatt oder einen Reparaturbetrieb aufbauen? Ob das einfach oder aufwändig ist, hängt vor allem davon ab, was du reparieren willst, denn die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktgruppe und Schutzklasse stark.
Grundsätzlich gilt:
- Handwerksbetriebe (Anlage A der Handwerksordnung) brauchen einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Ausnahmegenehmigung
- Zulassungsfreie Handwerksberufe (Anlage B1 und B2) können ohne Meister betrieben werden
- Reparaturbezogene Tätigkeiten außerhalb des Handwerks unterliegen keinen handwerksrechtlichen Zulassungsbeschränkungen.
Was immer Pflicht ist: eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Welche Reparaturen möchtest du in deiner Werkstatt anbieten?
Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A)
Elektrogeräte
Haushaltsgeräte, PCs
Fahrzeuge
KFZ, Fahrräder, E-Bikes
Möbel
Holz- und Polsterarbeiten
Gesundheit
Hörgeräte, Brillen, Orthopädieschuhe
Maschinen
Industrielle Anlagen
Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1)
Schuhe
Lederschuhe, Sneaker
Uhren
Textilien
Textilreinigung
Meisterprüfung
nicht erforderlich, aber möglich
Handwerksrolle
Eintrag erforderlich (Anlage B1)
Handwerksähnliche Berufe (Anlage B2)
Kleidung
Kunststopfer
Kleidung
Änderungs-schneidereien
Metall
Schleifer und Polierer
Schuhe
Einfache Schuh-reparaturen
Metallsägen
Schärfen
Meisterprüfung
nicht erforderlich, aber möglich
Handwerksrolle
Eintrag erforderlich (Anlage B2)
Außerhalb des Handwerks
Elektrogeräte (Akku)
Smartphones, Tablets & Co.
Meisterprüfung
nicht erforderlich
Handwerksrolle
Eintrag nicht erforderlich
Quereinstieg
WELCHE VORKENNTNISSE BRINGST DU MIT´?
Du hast bisher in einem ganz anderen Bereich gearbeitet. Für den Einstieg bieten sich entweder zulassungsfreie Tätigkeiten an oder eine reguläre Ausbildung. → Siehe Abschnitt Ausbildung
Du kommst z. B. aus der IT, dem technischen Support oder dem Handel?
Anstellung: Der Einstieg gelingt meist über eine Anstellung im Kundendienst oder Fachhandel, teils verbunden mit einer berufsbegleitenden Weiterbildung.
Im Elektronik-Sektor, kannst Du mit einer handwerklichen Ausbildung, mit einer mehrwöchigen Weiterbildung und Praxiserfahrung auch eine Anstellung finden (Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)).
Selbständigkeit: Industriemeister/innen, Ingenieur/innen und Absolvent/innen staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik werden nach § 7 Abs. 2 HwO ohne gesondertes Ausnahmeverfahren in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Schwerpunkt ihrer Prüfung dem Handwerk entspricht → Mehr dazu im Bereich Rechtliche Grundlagen
Du hast z. B. eine Ausbildung als Elektroniker/in, Mechatroniker/in oder in einem anderen technischen Handwerk. Ein Wechsel in die Reparaturbranche ist oft direkt möglich, teils mit einer kurzen Zusatzqualifikation.→ Mehr dazu im Bereich Rechtliche Grundlagen (§7a/§7b HwO)
Willst du dich mit deiner handwerklichen Ausbildung selbständig machen, gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Wege in die Selbständigkeit. → Mehr dazu unter Selbständig werden
ZUGEWANDERT
Du hast dein Reparatur-Können nicht in Deutschland gelernt? Deine Qualifikation kann trotzdem anerkannt werden. Wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, ob du innerhalb oder außerhalb der EU gelernt hast.
Nicht-EU-Ausland
Angestellt/Selbständigkeit: Wenn du deine Ausbildung außerhalb der EU abgeschlossen hast, gibt es keinen automatischen Zugang zur Handwerksrolle. Der Weg führt über ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach § 50c HwO: Die zuständige Handwerkskammer prüft, ob dein ausländischer Abschluss dem deutschen Meister- oder Gesellenniveau gleichwertig ist.
- Volle Gleichwertigkeit: Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich.
- Teilweise Gleichwertigkeit: Eine Anpassungsqualifizierung kann den Unterschied ausgleichen.
- Keine Gleichwertigkeit: Eine deutsche Ausbildung oder Umschulung ist erforderlich.
Das Verfahren dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel bis zu drei Monate und ist kostenpflichtig.
Anlaufstellen:
- Zuständige Handwerkskammer
- IQ-Netzwerk (Integration durch Qualifizierung) – bietet kostenlose Beratung zum Verfahren
EU-Ausland
Angestellt:
Willst du zunächst angestellt arbeiten, reicht in der Regel die Anerkennung deiner Berufserfahrung durch den Arbeitgeber. Ein förmliches Verfahren ist dafür nicht immer nötig. Bei manchen Tätigkeiten hilft die freiwillige Anerkennung deiner Qualifikation trotzdem, um bei der Stellensuche und beim Gehalt bessere Karten zu haben.
Selbständigkeit: Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 HwO
Die Ausnahmebewilligung richtet sich an Personen, die aus dem EU-Ausland kommen und selbstständig handwerkliche Dienstleistungen erbringen und dazu eine gewerbliche Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland errichten wollen.
Die ausgeübte Tätigkeit ist durch eine EU-Bescheinigung (über Art und Dauer der Tätigkeit) von der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates zu bescheinigen.
Die ausgeübte Tätigkeit muss mit den wesentlichen Punkten des Berufsbildes desjenigen Gewerbes übereinstimmen, für das die Ausnahmebewilligung beantragt wird. Diese kann nur für das Handwerk erteilt werden, in dem die Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
AusbildunG
Es gibt zahlreiche Ausbildungsberufe, die im Reparatursektor angesiedelt sind. In der Regel dauern Ausbildungen in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre, danach arbeitest du angestellt als Geselle in einem Betrieb.
Viele Ausbildungen basieren auf dem dualen System. Das bedeutet, dass die Ausbildung an zwei Orten gleichzeitig stattfindet: im Betrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie).
Die Reparatur von Produkten, Geräten und Maschinen spielt in einigen Ausbildungsgängen eine wichtige Rolle. Es gibt aber keinen Ausbildungsberuf, in dem du NUR Reparieren lernst.
Was möchtest du reparieren lernen?
Elektronik (Akku)
Smartphones, Laptops, Spielekonsolen, Kameras & Co: Die Reparatur von IKT und Unterhaltungselektronik lernst du in einer Ausbildung zum/zur Informationselektroniker/in.
Informationselektroniker/in für Geräte und Systeme
Informationselektroniker/in für Kommunikationstechnik
Haushaltsgeräte
Kaputter Kühlschrank, auslaufende Waschmaschine oder defekte Kaffeemaschine: Die Fähigkeiten, die du für eine klassische Haushaltsgerätereparatur brauchst, lernst du in einer Ausbildung zum/zur Elektroniker/in. Und sie sind sowohl bei den Kund/innen als auch im Freundes- und Familienkreis sehr begehrt.
Handwerk: Elektroniker/in Energie- und Gebäudetechnik
Industrie: Elektroniker/in für Geräte und Systeme
Autos und andere KFZ
Kfz-Werkstätten sind eine der sichtbarsten Formen gewerblicher Reparatur im Alltag der Menschen
KFZ-Mechatroniker/in
Fahrräder und E-Bikes
Das Zweiradmechaniker-Handwerk umfasst die Reparatur und Wartung von Fahrrädern, E-Bikes und Motorrädern.
Zweiradmechaniker/in
Möbel
Tischler/innen reparieren Möbel, Fenster, Türen und Einbauten aller Art. Die Grenze zwischen Reparatur, Restaurierung und Modernisierung ist in diesem Gewerk fließend.
Tischler/in
Schuhe
Das Schuhmacherhandwerk konzentriert sich auf die Reparatur, Pflege und individuelle Anpassung von Schuhwerk.
Schuhmacher/in
Kleidung
Änderungsschneidereien sind wohl die für den Alltag sichtbarsten Reparaturbetriebe schlechthin. Sie kürzen Hosen, ersetzen Reißverschlüsse oder reparieren beschädigte Kleidungsstücke. Änderungs- und Maßschneidereien zählen zu den häufigsten Betriebsformen im Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe.
Änderungsschneider/in
Maschinen
Die Reparatur und Instandhaltung von Maschinen hält die Wirtschaft am Laufen.
Feinwerkmechaniker/-in
Konstruktionsmechaniker/-in
Informationselektroniker/-in
Uhren
Das Uhrmacherhandwerk lebt überwiegend von der Reparatur und Wartung hochwertiger Uhren.
Uhrmacher/in
rechtliche grundlagen
Meisterpflicht und Ausnahmen von der Meisterpflicht
Wenn du selbständig in einem Anlage A-Gewerk (z.B. Elektronik oder Zweiradmechanik) arbeiten möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten kannst du dich mit bestandener Meisterprüfung selbständig machen. Alternativ gibt es aber auch Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen.
Möglichkeiten ohne Meistertitel selbständig in einem Anlage A-Gewerk zu arbeiten:
Situation 1: Zulassung für anderes Handwerk + Nachweis erforderlicher Kenntnisse
Du hast eine Zulassung für ein anderes Handwerk und kannst erforderliche Kenntnisse nachweisen.
Ausübungsberechtigung nach §7a HwO
Eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO für ein zulas
sungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teiltätigkeiten
davon erhält, wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt und die notwendigen Kenntnisse und Fertig
keiten nachweisen kann. Die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten sind zu berücksichtigen.
Situation 2: Ausbildung + Erfahrung in führender Position
Du hast eine Ausbildung und Erfahrung in führender Position.
Altgesellenregelung nach §7b HwO
Auch Gesellen können sich im Handwerk selbstständig machen. Mit § 7b HwO enthält das Gesetz eine spezielle Regelung zur Selbstständigkeit von qualifizierten Gesellen. Möglich ist danach die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A,
wenn in dem zu betreibenden Handwerk nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit von mindestens sechs Jahren, davon vier Jahre in leitender Stellung, nachgewiesen wird. Die Anforderungen an eine leitende Stellung werden im Gesetz präzisiert.
Situation 3: Abgeschlossene Ausbildung + ausreichend Erfahrung
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und ausreichend Erfahrung.
→ Ausnahmebewilligung nach §8 HwO
Situation 4: Erfahrungen in der Industrie
§ 7 Abs. 2 HwO – Gleichgestellte Qualifikationen: Industriemeister/innen, Ingenieur/innen sowie Absolvent/innen staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik werden ohne gesondertes Ausnahmeverfahren in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Schwerpunkt ihrer Prüfung dem zu betreibenden Handwerk entspricht. Besonders relevant für Quereinsteiger*innen aus der Industrie.
§ 3 HwO – Unerheblicher Nebenbetrieb: Eine handwerkliche Tätigkeit gilt als unerheblich und braucht keinen Handwerksrolle-Eintrag, wenn sie im Jahresdurchschnitt die Arbeitszeit eines vollzeitarbeitenden Betriebs ohne Hilfskräfte nicht übersteigt.
Alle Handwerke dürfen im Reisegewerbe auch ohne Meisterbrief ausgeübt werden (die Meisterpflicht nach § 1 HwO gilt nur für das „stehende Gewerbe"). Voraussetzung: eine Reisegewerbekarte vom örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt, und die Auftragsinitiative muss außerhalb einer festen Niederlassung erfolgen.
Verdienstmöglichkeiten
„Am Abend fühlt es sich an, als sei ein Kübel an Bestätigung ausgekippt worden."
— Heinrich Jung, Reparaturbetrieb Blitzblume Ingelheim
Dieses Projekt wurde gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA). Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren.


