Reparaturkompetenz
Reparieren ist ein Beruf.
Vielleicht deiner.
Deutschland hat ein Problem: Immer mehr Dinge gehen kaputt – und immer weniger Menschen können sie reparieren. Qualifizierte Reparaturkräfte werden dringend gesucht. Der Einstieg in die Branche ist einfacher als gedacht – man muss nur wissen, wie!
Mit oder ohne Ausbildung, frisch von der Schule oder nach Jahren im Büro, neu in Deutschland oder schon lange hier: Diese Seite zeigt dir konkret, welcher Weg für dich passt.
Reparaturberufe im Überblick
Der Reparatursektor in Deutschland ist ein wichtiges wirtschaftliches Standbein ...
JETZT EINSTIEG FINDEN - Welcher Weg passt zu dir?
Selbständig werden
Du willst deinen eigenen Betrieb
Auch ohne Meistertitel gibt es Wege in die Selbständigkeit.
Zugewandert
Du hast im Ausland gelernt
Ausländische Qualifikationen können anerkannt werden – wir zeigen wie.
Quereinstieg
Du hast Erfahrung, suchst was Neues
Deine Kenntnisse aus anderen Berufen sind im Reparaturhandwerk oft anrechenbar.
Ausbildung
Du möchtest eine klassische Ausbildung machen
Es gibt verschiedenste Ausbildungsberufe, in denen die Reparatur eine wichtige Rolle spielt.
SELBSTÄNDIGKEIT
Du möchtest dich selbständig machen und eine Reparaturwerkstatt oder einen Reparaturbetrieb aufbauen? Ob das einfach oder aufwändig ist, hängt vor allem davon ab, was du reparieren willst, denn die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktgruppe und Schutzklasse stark.
Grundsätzlich gilt: Handwerksbetriebe (Anlage A der Handwerksordnung) brauchen einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Ausnahmegenehmigung. Zulassungsfreie Berufe (Anlage B1 und B2) können ohne Meister betrieben werden. Reparaturbezogene Tätigkeiten außerhalb des Handwerks unterliegen keinen handwerksrechtlichen Zulassungsbeschränkungen.
Was immer Pflicht ist: eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Welche Reparaturen möchtest du in deiner Werkstatt anbieten?
Elektrogeräte
Haushaltsgeräte, PCs
Fahrzeuge
KFZ, Fahrräder, E-Bikes
Möbel
Holz- und Polsterarbeiten
Gesundheits-produkte
Hörgeräte, Brillen, Orthopädieschuhe
Maschinen
Industrielle Anlagen
Schuhe
Lederschuhe, Sneaker
Uhren
Textilien
Textilreinigung
Meisterprüfung
nicht erforderlich, aber möglich
Handwerksrolle
Eintrag erforderlich (Anlage B1)
Elektrogeräte (Akku)
Smartphones, Tablets & Co.
Meisterprüfung
nicht erforderlich
Handwerksrolle
Eintrag nicht erforderlich
Ausnahmen von der Meisterpflicht
Wenn du selbständig im Bereich Elektronik arbeiten möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten kannst du dich mit bestandener Meisterprüfung selbständig machen. Alternativ gibt es aber auch Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen.
Möglichkeiten ohne Meistertitel selbständig zu arbeiten:
Situation 1 → Zulassung für anderes Handwerk + Nachweis erforderlicher Kenntnisse
Du hast eine Zulassung für ein anderes Handwerk und kannst erforderliche Kenntnisse nachweisen.
-> Ausübungsberechtigung nach §7a HwO
Eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO für ein zulas-
sungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teiltätigkeiten
davon erhält, wer bereits ein zulassungspflichtiges Hand-
werk betreibt und die notwendigen Kenntnisse und Fertig-
keiten nachweisen kann. Auch hier sind die bisherigen be-
ruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Situation 2 → Ausbildung + Erfahrung in führender Position
Du hast eine Ausbildung und Erfahrung in führender Position.
-> Altgesellenregelung nach §7b HwO
Auch Gesellen können sich im Handwerk selbstständig machen. Mit § 7b HwO enthält das Gesetz eine spezielle Regelung zur Selbstständigkeit von qualifizierten Gesellen. Möglich ist danach die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A,
wenn in dem zu betreibenden Handwerk nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit von mindestens sechs Jahren, davon vier Jahre in leitender Stellung, nachgewiesen wird. Die Anforderungen an eine leitende Stellung werden im Gesetz präzisiert.
Situation 3 → Abgeschlossene Ausbildung + ausreichend Erfahrung
Situation 3:
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und ausreichend Erfahrung.
→ Ausnahmebewilligung nach §8 HwO
Im Bereich Elektronik
In Anstellung:
Im Elektronik-Sektor, kannst Du mit einer handwerklichen Ausbildung, mit einer mehrwöchigen Weiterbildung und Praxiserfahrung auch eine Anstellung finden.
– die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT
Mit eigenem Betrieb (Selbständig)
– "Ausübungsberechtigung nach §7a HwO", mit der man sich selbständig machen kann
> Ausübungsberechtigung nach §7a HwO
Eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO für ein zulas-
sungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teiltätigkeiten
davon erhält, wer bereits ein zulassungspflichtiges Hand-
werk betreibt und die notwendigen Kenntnisse und Fertig-
keiten nachweisen kann. Auch hier sind die bisherigen be-
ruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen.
– Du kommst aus einem anderen EU-Land und hast dort schon das Handwerk ausgeübt.
Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 HwO
richtet sich an Personen, die aus dem EU-Ausland kommen und selbstständig handwerkliche Dienstleistungen erbringen und dazu eine gewerbliche Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland errichten wollen.
Die ausgeübte Tätigkeit ist durch eine EU-Bescheinigung (über Art und Dauer der Tätigkeit) von der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates zu bescheinigen.
Die ausgeübte Tätigkeit muss mit den wesentlichen Punkten des Berufsbildes desjenigen Gewerbes übereinstimmen, für das die Ausnahmebewilligung beantragt wird. Diese kann nur für das Handwerk erteilt werden, in dem die Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
In anderen handwerklichen Berufen (außer Elektronik)
Angestellt:
???
Selbständig:
Ausübungsberechtigung nach §7a HwO
Altgesellenregelung nach §7b HwO
Ausnahmebewilligung nach §8 HwO
In zulassungsfreien Berufen (ohne Ausbildung)
Diese Berufe sind zulassungsfrei, dürfen also ohne Ausbildung ausgeübt werden, wosohl in Anstellung, als auch selbständig mit eigenem Betrieb.
Ein Meisterbrief kann freiwillig erworben werden.
Folgende Berufe:
- Änderungsschneider
- Ausführung einfacher Schuhreparaturen
Quereinstieg
Wenn du bereits eine handwerkliche Ausbildung hast, kannst du in Anstellung in einem Betrieb oder selbständig mit deinem eigenen Betrieb arbeiten.
Die Zulassungsbeschränkungen sind je nach Beruf in der Handwerksordnung geregelt.
Zulassungsfreie Berufe ohne Handwerksrolle
Es gibt zahlreiche Reparatur-Jobs im Fachhandel und Kundendienst. Diese Jobs sind in der Regel zulassungsfrei, da sie keinem Handwerksrecht unterliegen. Dennoch benötigt man häufig eine Ausbildung.
Zulassungsfreie Jobmöglichkeiten
ZUGEWANDERT
Nicht-EU-Ausland
Handwerks-Beruf in anderem EU-Land bereits ausgeübt
Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 HwO
richtet sich an Personen, die aus dem EU-Ausland kommen und selbstständig handwerkliche Dienstleistungen erbringen und dazu eine gewerbliche Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland errichten wollen.
Die ausgeübte Tätigkeit ist durch eine EU-Bescheinigung (über Art und Dauer der Tätigkeit) von der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates zu bescheinigen.
Die ausgeübte Tätigkeit muss mit den wesentlichen Punkten des Berufsbildes desjenigen Gewerbes übereinstimmen, für das die Ausnahmebewilligung beantragt wird. Diese kann nur für das Handwerk erteilt werden, in dem die Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
Wenn bereits das Handwerk in anderem EU-Land ausgeübz wird
AusbildunG
Es gibt zahlreiche Ausbildungsberufe, die im Reparatursektor angesiedelt sind. In der Regel dauern Ausbildungen in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre, danach arbeitest du angestellt als Geselle in einem Betrieb.
Viele Ausbildungen basieren auf dem dualen System. Das bedeutet, dass die Ausbildung an zwei Orten gleichzeitig stattfindet: im Betrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie).
Die Reparatur von Produkten, Geräten und Maschinen spielt in einigen Ausbildungsgängen eine wichtige Rolle. Es gibt aber keinen Ausbildungsberuf, in dem du NUR Reparieren lernst.
Was möchtest du reparieren lernen?
Elektronik (Akku)
Smartphones, Laptops, Spielekonsolen, Kameras & Co: Die Reparatur von IKT und Unterhaltungselektronik lernst du in einer Ausbildung zum/zur Informationselektroniker/in.
Informationselektroniker/in für Geräte und Systeme
Informationselektroniker/in für Kommunikationstechnik
Haushaltsgeräte
Kaputter Kühlschrank, auslaufende Waschmaschine oder defekte Kaffeemaschine: Die Fähigkeiten, die du für eine klassische Haushaltsgerätereparatur brauchst, lernst du in einer Ausbildung zum/zur Elektroniker/in. Und sie sind sowohl bei den Kund/innen als auch im Freundes- und Familienkreis sehr begehrt.
Handwerk: Elektroniker/in Energie- und Gebäudetechnik
Industrie: Elektroniker/in für Geräte und Systeme
Autos und andere KFZ
Kfz-Werkstätten sind eine der sichtbarsten Formen gewerblicher Reparatur im Alltag der Menschen
KFZ-Mechatroniker/in
Fahrräder und E-Bikes
Das Zweiradmechaniker-Handwerk umfasst die Reparatur und Wartung von Fahrrädern, E-Bikes und Motorrädern.
Zweiradmechaniker/in
Möbel
Tischler/innen reparieren Möbel, Fenster, Türen und Einbauten aller Art. Die Grenze zwischen Reparatur, Restaurierung und Modernisierung ist in diesem Gewerk fließend.
Tischler/in
Schuhe
Das Schuhmacherhandwerk konzentriert sich auf die Reparatur, Pflege und individuelle Anpassung von Schuhwerk.
Schuhmacher/in
Kleidung
Änderungsschneidereien sind wohl die für den Alltag sichtbarsten Reparaturbetriebe schlechthin. Sie kürzen Hosen, ersetzen Reißverschlüsse oder reparieren beschädigte Kleidungsstücke. Änderungs- und Maßschneidereien zählen zu den häufigsten Betriebsformen im Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe.
Änderungsschneider/in
Maschinen
Die Reparatur und Instandhaltung von Maschinen hält die Wirtschaft am Laufen.
Feinwerkmechaniker/-in
Konstruktionsmechaniker/-in
Informationselektroniker/-in
Uhren
Das Uhrmacherhandwerk lebt überwiegend von der Reparatur und Wartung hochwertiger Uhren.
Uhrmacher/in
Berufe mit Reparaturkompetenz. Arbeitsplätze mit Zukunft.
Dieses Projekt wurde gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA). Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren.


