Kabinett beschließt Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur – wichtiger Schritt, aber Nachbesserungsbedarf bei Reparaturkosten bleibt
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen „Recht auf Reparatur“-Richtlinie beschlossen. Der Runde Tisch Reparatur e.V. begrüßt Nachbesserungen am Referentenwurf und die schnelle Bearbeitung der Richtlinie. Der Entwurf ist aber weiterhin nicht ausreichend, damit das Recht auf Reparatur in der Praxis Wirkung entfalten und Reparaturen günstiger und attraktiver machen kann.













































