Stellungnahme zu Energy Label-Plänen der EU für Smartphones und Tablets

Der Runde Tisch Reparatur e.V. vereint seit 2015 Organisationen aus den Bereichen Handwerk, Umwelt- und Verbraucherschutz, Wissenschaft, Beratung und ehrenamtlicher Reparatur. Der Verein setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern auf nationaler und europäischer Ebene für ein universelles herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur ein. Wir begrüßen den Entwurf der EU-Kommission über die
Einführung einer Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets und unterstützen vollumfänglich das eingereichte Feedback der Right to Repair Europe Kampagne und die darin vorgeschlagenen konkreten Vorschläge, um den Entwurf weiter zu verbessern.

Es ist ein sehr guter und wichtiger Schritt, dass mit dem vorliegenden Entwurf ein Reparaturindex eingeführt wird, der Konsumenten Auskunft über die Reparierbarkeit von Smarphones und Tablets gibt. Die generelle Berechnungsmethode und die Faktoren, die den Reparaturindex beeinflussen, sind sinnvoll gewählt. Allerdings ist es ein großes Problem, dass der Preis von Ersatzteilen nicht in die Berechnung des Reparaturindex einfließt. Denn sehr oft ist es gerade der Preis von Ersatzteilen, der eine Reparatur unwirtschaftlich macht. Mit dem vorliegenden Entwurf besteht also die Möglichkeit, dass Produkte, die einen hervorragenden Reparierbarkeitswert erhalten, de facto nicht reparierbar sind, da die Ersatzteile zu teuer sind.

Einige Beispiele aus der Praxis finden sie auf Seite 4 unseres Forderungspapiers vom Februar 2022 („Neue Bundesregierung muss Recht auf Reparatur wirksam umsetzen: Der Teufel liegt im Detail“).

Wir unterstreichen deshalb die Notwendigkeit, den Preis von Ersatzteilen in die Berechnung des Reparaturindex einfließen zu lassen. Dies gilt für den aktuellen Entwurf zur Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Tablets, aber auch kommende Entwürfe zu anderen Produktgruppen. Sofern der aktuelle Entwurf nicht in diese in diese Richtung geändert wird, sollte wenigstens in der Revisionsklausel (Artikel 7) erwähnt werden, dass der Ersatzteilpreis in Zukunft in den Reparaturindex einbezogen werden könnte.

Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die die Berücksichtigung des Ersatzteilpreises im Reparaturindex mit sich bringt. Aufgrund der dargelegten Wichtigkeit des Ersatzteilpreises für die Möglichkeit von Reparaturen sollte die EU-Kommission dennoch alles daran setzen, hier eine tragfähige Methode zu entwickeln. Dabei könnte sie auf die Erfahrungen von Mitgliedsstaaten wie Frankreich zurückgreifen, die bereits einen Reparaturindex eingeführt haben der Ersatzteilpreise berücksichtigt.