Gerichtsverfahren gegen Epson wegen geplanter Obsoleszenz: ein historischer erster Schritt

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Übersetzung und Aktualisierung eines Blogbeitrags von Théo Seygnerole (Halte à l’Obsolescence Programmée) auf repair.eu

Die französische Organisation HOP – Halte à l‘Obsolescence Programmée, ebenso wie der Runde Tisch Reparatur Mitglied der Lenkungsgruppe von „Right to Repair Europe“, reichte im September 2017 Strafanzeige gegen den Druckerhersteller Epson ein. Vergangene Woche begannen die Verhandlungen gegen Epson wegen geplanter Obsoleszenz und irreführender Geschäftspraktiken vor einem französischen Gericht.

Dieser lang erwarteten Entscheidung gingen mehr als acht Jahre Ermittlungen der französischen Verbraucherschutzbehörde DGCCRF voraus. Es ist die erste Entscheidung dieser Art in Frankreich und weltweit. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre wirft Epson vor, Drucker so zu programmieren, dass sie den Betrieb einstellen, obwohl die Tintenpatronen noch nicht vollständig entleert sind. Außerdem soll die Lebensdauer der Stempelkissen künstlich verkürzt worden sein.. Damit habe Epson nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „Techniken eingesetzt, die bewusst darauf abzielen, die Lebensdauer eines Produkts zu verkürzen, um dessen Austauschrate zu erhöhen“. Die künstlich ausgelösten Signale verhinderten das Drucken oder Scannen und zwangen die Verbraucher*innen so zum Neukauf.

Eine Tintenpatrone kann umweltschädliche Stoffe enthalten und braucht über 1.000 Jahre, um sich zu zersetzen. Trotzdem werden weltweit jährlich schätzungsweise 1,1 Milliarden Patronen aller Marken verkauft . Der Tintenpreis kann dabei bis zu 7.500 Euro pro Liter betragen. Solche Praktiken drängen Verbraucher*innen zu vorzeitigen Neukäufen. Das passt weder zur Dringlichkeit der Klimakrise noch zu den finanziellen Belastungen, die Verbraucher*innen heute schon tragen müssen.

Laëtitia Vasseur, Mitgründerin und Geschäftsführerin von HOP, erklärt dazu: „Dies ist ein historischer Schritt hin zur ersten möglichen Verurteilung eines Unternehmens wegen geplanter Obsoleszenz. Den Verbraucher*innen wurde Gehör geschenkt. Drucker sind zum Symbol für geplante Obsoleszenz geworden, was zu einer immensen Verschwendung von Geld und Ressourcen führt. Es ist an der Zeit, dass dies ein Ende hat und dass diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, zur Rechenschaft gezogen werden.“

Diese Entscheidung ist besonders bedeutsam: Es ist das erste Gerichtsverfahren in Frankreich – und sogar weltweit –, das auf dem Straftatbestand der geplanten Obsoleszenz basiert. Diesen Straftatbestand führte das Energiewendegesetz von 2015 in das französische Recht ein. Mit ihrer Entscheidung, Anklage zu erheben, sendet die Staatsanwaltschaft ein starkes Signal: Der Kampf gegen geplante Obsoleszenz ist nicht länger nur Wunschdenken. Frankreich verfügt jetzt über ein echtes rechtliches Instrument. Behörden und Bürger*innen können damit gegen Unternehmen vorgehen, die den vorzeitigen Austausch von Produkten vorantreiben.

Die erste Verfahrensanhörung fand am 2. Juli im Strafgericht Nanterre statt.

Verbraucher*innen haben mit ihren Druckern zahlreiche Probleme, was sowohl ihre Geduld als auch ihren Geldbeutel strapaziert. Der Fall Epson zeigt diese Praktiken beispielhaft. Doch auch andere Fälle sind gut dokumentiert: Patronen, die plötzlich als „inkompatibel“ oder „abgelaufen“ gelten; Der Drucker oder einzelne Funktionen wie das Scannen, die ohne triftigen Grund nicht mehr funktionieren; unwirtschaftliche Reparaturkosten; überteuerte Patronen, die den Kauf eines neuen Geräts vorteilhafter erscheinen lassen; Schwierigkeiten beim Nachfüllen – die Liste ließe sich fortsetzen. Deshalb reichte HOP Ende 2024 auch eine Beschwerde gegen HP ein; die Ermittlungen dazu laufen noch.

HOP setzt sich mit dieser Aktion für Verbraucher*innenrechte und Umweltschutz ein. Um HOP dabei zu unterstützen, wurde eine Spendenkampagne gestartet. Ihre Unterstützung trägt dazu bei, die Rechtskosten der Organisation zu decken und ist entscheidend dafür, dass HOP einen fundierten Rechtsstreit gegen einen Großkonzern wie Epson vorbereiten und vor Gericht vertreten kann.

Bild: Christos Giakkas auf Pixabay


Dieses Projekt wurde gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA). Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.

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