EU-Verbraucheragenda verspricht Recht auf Reparatur

Am Freitag präsentierte die EU-Kommission Pläne für verbesserten Schutz von Verbraucher*innen. Ganz oben auf der Agenda: Mehr Informationen über Umweltauswirkungen von Produkten und ein Recht auf Reparatur.

Das Ziel der vorgestellten Maßnahmen solle sein, Verbraucher*innen eine „aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel“ zu ermöglichen, erklärte die Kommission. Zwei der fünf Schwerpunktbereiche ihrer Agenda lauten Grüner Wandel und Digitaler Wandel.

Um die Situation von Verbraucher*inenn in diesen beiden Bereichen zu verbessern, plant die EU-Kommission, im nächsten Jahr einen Legislativvorschlag über Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten vorzulegen. Dieser soll es Verbraucher*innen erleichtern, „grüne“ Werbeversprechen von Unternehmen besser einzuschätzen und auf Grundlage von Informationen über die Zusammensetzung, Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Die für 2021 angekündigten Initiativen zur Stärkung der Rolle der Verbraucher*innen beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft und zu nachhaltiger Produktpolitik sollen ein „effektives Recht auf Reparatur“ in der EU schaffen. 2022 soll auch die Überarbeitung der Warenverkaufsrichtlinie Reparaturen und kreislauffähige Produkte fördern.

Laut einer Eurobarometer-Studie würden 77 Prozent der EU-Bürger*innen ihre Geräte lieber reparieren als sie zu ersetzen. Häufig ist dies nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich, weil Produkte reparatur-unfreundlich designt sind oder Hersteller Ersatzteile oder Reparaturinformationen nicht zur Verfügung stellen.

Didier Reynders, EU-Justizkommissar, spricht europäischen Verbraucher*innen eine wichtige Rolle für die Transformation der europäischen Wirtschaft zu. Die neuen Maßnahmen sollen sie „in die Lage versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen“, so Reynders.

Der Runde Tisch Reparatur und die europäische Right to Repair Kampagne fordern einen verpflichtenden EU-weiten Reparatur-Index. Ein solches Label würde Verbraucher*innen direkt beim Kauf eines Produkts Informationen über die Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen liefern. Frankreich führt ein solches Label bereits in wenigen Monaten ein.

Vollständige Meldung bei den DNR EU-Umweltnews