Kabinett beschließt Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur – wichtiger Schritt, aber Nachbesserungsbedarf bei Reparaturkosten bleibt
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen „Recht auf Reparatur“-Richtlinie beschlossen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Verbraucherrechte zu stärken und Ressourcen zu schonen. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Der Runde Tisch Reparatur e.V. begrüßt Nachbesserungen am Referentenwurf und die schnelle Bearbeitung der Richtlinie. Der Entwurf ist aber weiterhin nicht ausreichend, damit das Recht auf Reparatur in der Praxis Wirkung entfalten und Reparaturen günstiger und attraktiver machen kann.
Während im Referentenentwurf lediglich vorgesehen war, dass Hersteller Ersatzteile „zu einem angemessenen Preis“ anbieten müssen, wurde nun ergänzt, dass dieser Preis „nicht von der Reparatur abschrecken“ darf. So formuliert es auch die zugrunde liegende EU-Richtlinie und so hatten der Runde Tisch Reparatur und seine Partner es im Februar gefordert.
„Die Bundesregierung hat hier nachgebessert und kommt ihren EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Wir fordern jedoch weiterhin eine praxisnahe Formulierung, die Herstellern und Verbraucher*innen gleichermaßen Sicherheit bietet. Ersatzteilpreise sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Neupreis des Produkts stehen. Diese Konkretisierung fehlt weiterhin im Kabinettsbeschluss“, erklärt Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur.
Studien zeigen, dass Verbraucher*innen häufig von einer Reparatur absehen, wenn die Kosten etwa 30 % des Neupreises überschreiten. Ohne eine gesetzliche oder zumindest behördlich konkretisierte Orientierung bleibt unklar, wann genau ein Preis als „abschreckend“ gilt.
„Ohne klare Leitplanken droht die Regelung ins Leere zu laufen“, warnt Meyer. „Damit das Recht auf Reparatur wirkt, müssen Ersatzteile tatsächlich bezahlbar sein – nicht nur theoretisch.“
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordert der Runde Tisch Reparatur e.V. eine Konkretisierung des Preismaßstabs, insbesondere durch ein Verhältnis von Ersatzteilpreis zu Neupreis. Diese könnte auch in Form einer verbindlichen Auslegungshilfe der Marktüberwachung umgesetzt werden, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist nur ein Baustein auf dem Weg zu einem wirksamen Recht auf Reparatur. Neben bereits laufenden EU-Prozessen zur besseren Reparierbarkeit von Produkten ist auch eine Nachwuchsstrategie für den Reparatursektor notwendig, um eine flächendeckende Versorgung mit Reparaturdienstleisterin in Zukunft sicherzustellen.
Kontakt
Katrin Meyer
Katrin.meyer@runder-tisch-reparatur.de
+49 151 17889535
www.runder-tisch-reparatur.de


