Wie Ökodesign uns das Recht auf Reparatur bringen kann – und was 2022 ansteht

Ökodesign soll die negativen Auswirkungen eines Produktes auf die Umwelt und das Klima minimieren. Bisher war es vor allem ein wichtiges Instrument, um Produkte energiesparender und -effizienter zu machen. Inzwischen soll es aber auch dazu beitragen, dass die Ressourcen, die in Produkten verbaut wurden, möglichst lange genutzt werden. Das bedeutet auch: Produkte sollten möglichst einfach repariert werden können.

Die EU legt mit ihren Richtlinien für Ökodesign verbindliche Vorgaben für Hersteller fest, die ihre Ware in Europa verkaufen wollen.

Das neue Factsheet des Runden Tisch Reparatur erklärt, wie diese Vorgaben unsere Produkte reparierbarer machen sollen, welche wichtigen Punkte dabei beachtet werden müssen und welche Pläne die EU-Kommission für das Jahr 2022 in diesem Bereich hat. Denn eins ist klar: Um das angekündigte Recht auf Reparatur umzusetzen und mehr Reparatur in Europa zu ermöglichen, brauchen wir ambitionierte Ökodesign-Regeln für viele Produkte – und zwar so schnell wie möglich.

Über aktuelle Entwicklungen zur Ökodesign-Erweiterung informieren wir in unserem Newsletter, hier auf der Homepage und auf Twitter.

RTR Factsheet: Ökodesign und Reparatur
RTR Factsheet: Ökodesign und Reparatur: Wie das EU-Gesetz unser Recht auf Reparatur stärken kann


Was ist das Recht auf Reparatur?

Wir müssen unsere Wirtschaft und unseren Umgang mit Ressourcen reparieren. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Der Runde Tisch Reparatur und seine Partner setzen sich für eine Stärkung der Reparatur als wesentliches Element der Ressourcenschonung auf deutscher und europäischer Ebene ein. Dies wurde bisher durch die Politik versäumt.

Indem die Reparatur wieder zu einem normalen Bestandteil des Alltags und des Wirtschaftslebens wird, nutzen wir unsere Ressourcen länger und nachhaltiger. Wir setzen uns intensiver mit dem auseinander, womit wir uns täglich umgeben und erweitern unser Wissen und unsere Fähigkeiten. Und wir unterstützen lokale Handwerksbetriebe.

Dafür braucht es ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur für alle, das aus folgenden Maßnahmen besteht:

Zugang zu Ersatzteilen für alle

Hersteller, Händler und Importeure müssen allen Marktakteuren über die gesamte Nutzungsdauer hinweg Ersatzteile zugänglich machen. Der Preis von Ersatzteilen muss dabei in einem vernünftigen und begründbaren Verhältnis zu ihren Herstellungskosten stehen. Reparaturbetrieben und -Initiativen muss außerdem in geeigneter Form ein Zugang zu Altgeräten ermöglicht werden, um aus diesen Ersatzteile zu gewinnen.

Reparaturfreundliches Produktdesign

Das Produktdesign entscheidet maßgeblich mit darüber, ob ein Produkt repariert werden kann. Verklebung von Teilen kann zur Irreparabilität eines Produktes führen, festverbaute Elemente können eine Nachrüstung unmöglich machen. Anforderungen an die Reparierbarkeit sind in verbindlichen Produktanforderungen, zum Beispiel über die EU-Ökodesign-Richtlinie, zu verankern. Auch bestehende Umweltzeichen wie der Blaue Engel sollten Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit in ihren Vergabekriterien deutlich stärker einbeziehen.

Informationen für Verbraucher*innen

VerbraucherInnen müssen Informationen über die Möglichkeiten der Reparatur erhalten. Deshalb fordern wir die Einführung eines Reparatur-Index in Deutschland. Langfristig sollte ein EU-weites Reparaturlabel die Reparierbarkeit von Produkten am Verkaufsort vergleichbar machen und Reparaturfreundlichkeit zum Verkaufsargument machen. Darüber hinaus müssen breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagnen den Stellenwert einer längeren Produktnutzung für Ressourcen- und Umweltschutz deutlich machen und die Bedeutung von Reparaturmöglichkeiten hierfür herausstellen.

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