RTR-Stellungnahme zur Überarbeitung des ElektroG

Bis Mitte Oktober konnten Verbände ihre Meinung zum aktuellen Entwurf des neuen Elektrogesetzes äußern. Der Runde Tisch Reparatur und seine Partner haben die Änderungen im Rahmen einer Stellungnahme kommentiert und fordern weitergehende Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Förderung der Reparatur in Deutschland. Lesen Sie im Folgenden die eingereichte Stellungnahme.


Stellungnahme des Runden Tisch Reparatur zum Referentenentwurf des Elektronik- und Elektrogerätegesetzes (ElektroG)

Der Runde Tisch Reparatur begrüßt die Änderungen im Referentenentwurf des ElektroG bezüglich des verbesserten Regelungsstands zur Wiederverwendung von Altgeräten und einer erweiterten Herstellerinformationspflicht über die Rücknahme von Altgeräten. Darüber hinaus ist die Ausweitung der Begriffsbestimmung „Vertreiber“ auf Online-Marktplätze und Fullfilment-Dienstleister wichtig, um den Vollzug gegenüber Drittland-Trittbrettfahrern zu verbessern. Auch die Änderungen und Ergänzungen über Rücknahmekonzepte der Hersteller sind begrüßenswert, auch wenn sie in ihrer Tiefe nicht den Forderungen der Zivilgesellschaft entsprechen. Insbesondere mangelt es dem ElektroG an einem Konzept, wie die Beteiligung von Online-Händlern an Kosten und Umsetzung der Sammel- und Rücknahmesysteme auszugestalten ist.

Deutschland hat die von der EU festgeschriebenen Sammelquoten in den vergangenen Jahren verfehlt, zuletzt nahm die Sammelquote prozentual sogar ab. Dies hängt auch damit zusammen, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte eine weiterhin wachsende Abfallfraktion in Deutschland einnehmen. Laut Umweltbundesamt stieg allein in Deutschland die Menge der in den Verkehr gebrachten Elektronikgeräte von 2013 bis 2018 kontinuierlich von 1,6 Millionen Tonnen auf über 2,3 Millionen Tonnen an. Daher braucht es dringend verbindliche Zielsetzungen zur absoluten Abfallvermeidung und zur Reduktion des Elektroschrottaufkommens.

Das ElektroG definiert in seinem aktuellen Entwurf keine Abfallreduktionsquoten, wie von Umweltverbänden und dem Runden Tisch Reparatur gefordert. Damit fokussiert auch der aktuelle Entwurf des ElektroG primär auf die Erfüllung von Sammelquoten und das Recycling. Insbesondere Regelungen zum Verbau von Altbatterien und Akkumulatoren bleiben hinter den Forderungen des Runden Tisch Reparatur zurück. Dennoch begrüßen wir explizit die Ergänzungen im Bereich der Wiederverwendung, darunter die Ausnahmeregelung zum Separierungsverbot der Elektro- und Elektronikaltgeräte im Falle von Kooperationsvereinbarungen zwischen Sammelstellen und zertifizierten Wiederverwendern. Dies bewerten wir als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Ersatzteilverfügbarkeit aus Altgeräten. Nichtsdestotrotz sollte diese Regelung ausgeweitet werden, um den Zugang Ersatzteilen aus Altgeräten auch für Reparaturbetriebe zu erleichtern.

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Kontakt:
Rebecca Heinz, heinz@germanwatch.org
info@runder-tisch-reparatur.de