EU zieht nicht reparierbaren Produkten den Stecker

Gestern verabschiedete EU-Rechtsvorschriften sollen Produkte leichter zu reparieren machen, Kosten sparen und die Umweltverschmutzung reduzieren. Mit den neuen Ökodesign-Anforderungen werden Hersteller erstmals dazu verpflichtet, die Reparaturfähigkeit von Haushaltsgeräten zu beachten. Das ist immerhin ein Anfang.

Um den Wegwerftrend wirkungsvoll zu stoppen, müssen die neuen Regelungen jedoch noch konsequenter ausgestaltet werden. Christine Ax, Vorstandsmitglied des Runden Tisches Reparatur: „Dass die Bereitstellung von Ersatzteilen gesetzlich festgeschrieben wurde, ist ein Fortschritt in Richtung auf das von uns geforderte ‘Recht auf Reparatur’. Allerdings fehlen noch immer wichtige Ersatzteile, die zulässige Lieferfrist wird mit 15 Tagen zu lang bemessen und es ist problematisch, dass Repair Cafés und EinzelverbraucherInnen nicht beliefert werden müssen und unabhängige Reparaturbetriebe weiter diskriminiert werden können.“

Ab 2021 müssen alle Fernseher, Monitore, Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Beleuchtungsprodukte, die in der EU auf den Markt kommen, Mindestanforderungen an die Reparaturfähigkeit erfüllen. Damit soll die Lebensdauer der Produkte verlängert werden. Der Runde Tisch Reparatur und eine Koalition von Umweltverbänden aus ganze Europa begrüßen den lange überfälligen Schritt, der einen Wendepunkt für die Produktion und den Umgang mit Produkten darstellen soll.

Stephane Arditi, Referent für Kreislaufwirtschaft beim Europäischen Umweltbüro dazu: “Das ist die Art von Innovation, die wir jetzt brauchen. Gesetze zur Energieeffizienz haben unsere Energiekosten bereits gesenkt und werden dies auch weiterhin tun. Indem wir nun auch sicherstellen, dass wir unsere Produkte länger nutzen können, kann Europa den Menschen weitere Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig CO2-Emissionen und Abfall reduzieren.”Die neuen Maßnahmen sind Teil der EU-Ökodesign-Richtlinie, die ressourcenintensive Produkte vom Markt nimmt und sie durch Geräte ersetzt, die mit wenigerEnergie und Ressourcen die gleiche Aufgabe erfüllen. Sie wurden im Januar von allen 28 EU-Regierungen vereinbart und gehören zu den letzten Maßnahmen, die noch von der Juncker-Kommission verabschiedet werden.Die Anforderungen an Reparierbarkeit können die Nachfrage nach neuen Produkten und die CO2-Emissionen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Vertrieb, der Verwendung und der Entsorgung neuer Produkte reduzieren. Eine langlebige Waschmaschine erzeugt über 20 Jahre hinweg 1,1 Tonnen weniger CO2 als ein kurzlebiges Modell -etwa so viel CO2 wie bei einer 10.000 Kilometer langen Autofahrt. Eine Verlängerung der Lebensdauer von Waschmaschinen um nur fünf Jahre würde der EU so viel Emissionen (CO2-Äquivalente) ersparen, wie wenn jährlich eine halbe Million Autos vom Verkehr genommen würden, so eine aktuelle Studie.

Auf dem Weg zum Recht auf Reparatur

Die neuen Anforderungen haben das Potenzial, die Lebensdauer unserer Produkte zu erhöhen. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass die Geräte mit handelsüblichen Werkzeugen leicht geöffnet werden können. Ersatzteile und Reparaturinformationen müssen zugelassenen Werkstätten mindestens für einen Zeitraum von mehreren Jahren zur Verfügung gestellt werden.In Zukunft sollten auch weitere Produktgruppen unter Ressourcenschutzaspekten geregelt werden. Vor allem Software muss stärker in den Blick genommen werden. Denn sie ist mit der häufigste Grund, warum Produkte vorzeitig entsorgt werden. Dieser Umstand bekommt im Rahmen der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung.


Pressekontakte

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Christine Ax | Vorstandsmitglied
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DerRunde Tisch Reparatur ist ein Zusammenschluss von Umweltverbänden, Verbraucherschützern, Reparaturinitiativen, freien Werkstätten und reparierender Wirtschaft. Seit seiner Gründung setzt er sich für das Recht auf Reparatur ein und versteht sich als Lobby für die Reparatur.