Recht auf Reparatur in der Digitalagenda der Bundesregierung
Mit ihrer „Umweltpolitischen Digitalagenda“ will das Bundesumweltministerium die Digitalisierung nachhaltig gestalten. Was dafür unverzichtbar ist? Ein Recht auf Reparatur für Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Das Umweltministerium will sich deshalb für ein europäisches Recht auf Reparatur einsetzen, entweder „im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie oder einer Reparaturrichtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte.“
Als erste von 5 zentralen Maßnahmen nennt das BMU Längeres Leben für digitale Endgeräte / Garantieaussagepflicht:
„Geräte wie Smartphones und Tablets müssen nachhaltiger werden. Durch die Erweiterung der europäischen Herstellerpflicht zu Aussagen über die garantierte Lebensdauer von digitalen elektronischen Produkten, sollen Hersteller in den Wettbewerb um das haltbarste Produkt treten. Produkte sollen durch verbindliche Regelungen für Updates, Ersatzteile, sowie herstellerübergreifenden Lösungen zum Austausch von Akkus, Displays und weiteren Hardwarekomponenten nachhaltiger werden. Geregelt werden könnte dies über die EU-Ökodesign-Richtlinie. Hierfür sollte sich die Bundesregierung im Rahmen der Ratspräsidentschaft einsetzen.“
Weitere Maßnahmen für die Förderung langlebiger Geräte:
Initiative Ausweitung EU-Ökodesign-Richtlinie
- Anwendung auf neue Produktgruppen (z.B. Smartphones)
- Aktualisierung der Kriterien für bereits erfasste Produkte (z.B. PCs)
- Verankerung von Mindestandards für Ressourceneffizienz
- Herstellervorgaben zur langen Funktionsfähigkeit von Hardware-Software-Systemen
- Dynamisierung des bestehenden Ordnungsrechts aufgrund beschleunigter Technologie- und Produktzyklen
Dass das Umweltministerium sich für reparierbare Smartphones und andere IKT-Produkte einsetzt, ist ein wichtiger Schritt für mehr Ressourcenschutz. Ökodesign-Anforderungen für Smartphones fordert der Runde Tisch Reparatur derzeit in einer Petition gemeinsam mit der Kampagne Right to Repair Europe.
Nachhaltiger Konsum
- Marktüberwachung stärken (Prüfpflicht für elektronische Marktplätze)
- Ökologischen Fußabdruck von Produkten sichtbar machen
- Bereitstellung umweltrelevanter Produktinformationen
- Kennzeichen für nachhaltigen Online-Handel
BMU-Infoseite zur Digitalagenda
Link zur Digitalagenda
Link zur Zusammenfassung
Wir freuen uns, dass viele wichtige Punkte, die VertreterInnen des Runden Tisch Reparatur in den Prozess der Digitalagenda eingebracht haben, berücksichtigt wurden. Für europäische Regelungen braucht es natürlich auch die Unterstützung aus anderen Mitgliedstaaten. Hier wird die Bundesregierung im Rahmen der Ratspräsidentschaft, die im Juli beginnt, Akzente setzen müssen.
Weitere Informationen
Was ist das Recht auf Reparatur? Forderungen des Runden Tisch Reparatur
Softwareobsoleszenz: Das Problem kurzlebiger Software