Jetzt oder nie: EU muss wirksames Recht auf Reparatur einführen
Am 7. Dezember ist es so weit: Die Verhandlungsführer*innen aus EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat kommen zusammen, um die Details eines europäischen Recht auf Reparatur festzulegen. Der Runde Tisch Reparatur und der NABU forderten die Bundesregierung anlässlich des Verhandlungsstarts gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Unternehmen und Wirtschaftsverbänden auf, sich für einen offenen Reparaturmarkt und attraktive Reparaturlösungen für Verbraucher*innen einzusetzen.
Der Weg zum europäischen Recht auf Reparatur
Seitdem die EU-Kommission im März dieses Jahres einen (schwachen) Vorschlag für neue Regeln zur Förderung der Reparatur vorgelegt hat, haben die Mitgliedstaaten und die Abgeordneten des EU-Parlaments sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt und ihre eigenen Positionen entwickelt. Nun gilt es, die unterschiedlichen Perspektiven zusammenzubringen und sich auf einen Gesetzestext zu einigen, der die Bedingungen für Verbraucher*innen in der EU tatsächlich verbessert, wenn es darum geht, kaputte Produkte reparieren zu können.
Der Runde Tisch Reparatur appelliert an die Verhandlungsparteien, diese Chance zu nutzen und ein wirkungsvolles herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur einzuführen. Dafür ist es notwendig, einen freien Reparaturmarkt zu ermöglichen, der durch Wettbewerb und Innovation geprägt ist. Nur ein offener Reparaturmarkt ohne Monopolstellung der Hersteller kann Verbraucher*innen die Freiheit gewährleisten, sich im Schadensfall für eine attraktive Reparaturlösung der eigenen Wahl entscheiden zu können.
Die Richtlinie, deren Inhalt nun Bestandteil der Trilogverhandlungen ist, könnte diese Weichen stellen, indem sie beispielsweise sicherstellt, dass unabhängige Reparateure und Verbraucher*innen Zugang zu Ersatzteilen zu vertretbaren und nicht-diskriminierenden Preisen erhalten und diese Preise transparent kommuniziert werden. Gleichzeitig muss klar sein, dass Hersteller keine Software- oder Hardwaretechniken wie beispielsweise Serialisierung einsetzen dürfen, die unabhängige Reparaturen und einen freien Reparaturmarkt effektiv behindern. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass der Austausch von Drittanbieter- oder 3D-gedruckten Teilen nicht blockiert wird.
Breites Unternehmensbündnis macht klar: Kein echtes Recht auf Reparatur ohne offenen Reparaturmarkt
Diese und weitere Forderungen haben der Runde Tisch Reparatur und der NABU anlässlich des Trilog-Starts in dieser Woche gemeinsam mit 20 Unternehmen und Verbänden in einem Brief an die Bundesregierung und die Verhandlungsführer der belgischen und spanischen Ratspräsidentschaften kommuniziert. Die Unterzeichner des Briefes vertreten über 1.600 in Deutschland und international tätige Unternehmen und erklären: Ohne offenen Reparaturmarkt kein echtes Recht auf Reparatur.
Die Position der Mitgliedstaaten zum Recht auf Reparatur ist im Vergleich zu der des Parlaments weit weniger ambitioniert und aus Sicht der Reparaturbewegung sehr besorgniserregend. So klammert der Rat beispielsweise die Sicherstellung angemessener Ersatzteilpreise aus, setzt sich nicht für ein Verbot reparatur-behindernder Praktiken ein und schlägt eine sehr lange Umsetzungsphase von 30 Monaten vor.
Weitere Informationen
Hier lesen Sie den Brief an die Bundesregierung in ganzer Länge und hier gibt es eine ausführliche Einschätzung der Positionen von Rat und Parlament auf dem Blog von Right to Repair Europe.