Kaufen ja, reparieren nein: EU schränkt Displaytausch durch Nutzer*innen ein

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Blogbeitrag von Dörte Heimann, Runder Tisch Reparatur

Die EU hat eine überarbeitete Version der Ökodesignverordnung angenommen und in Kraft gesetzt, in der der eigenständige Austausch defekter Smartphone-Bildschirme durch Nutzer*innen mit einfach erhältlichen Werkzeugen nicht mehr vorgesehen ist – obwohl genau das in der ursprünglichen Fassung von 2023 noch erlaubt war. Auf diese befürchtete Rolle rückwärts hatten wir ja bereits hingewiesen.

Mit der neuen Verordnung sollten Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen Geräten zu mehr Nachhaltigkeit und besserer Reparierbarkeit ihrer Produkte verpflichtet werden. So müssen Geräte, die ab dem 20. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, unter anderem fünf Jahre lang Softwareupdates nach Verkaufsende erhalten. Außerdem ist künftig ein Energielabel verpflichtend, das nicht nur über die Akkulaufzeit, sondern auch über Reparierbarkeit und weitere Umweltaspekte informiert. Auf der anderen Seite stehen:

Begrenzte Reparaturmöglichkeiten für Verbraucher*innen

Die Verordnung schreibt vor, dass Hersteller professionellen Werkstätten insgesamt 15 verschiedene Ersatzteile zur Verfügung stellen müssen. Privatpersonen und Initiativen wie Reparatur-Cafés erhalten jedoch nur Zugang zu fünf Komponenten. Dabei fehlen wichtige Bauteile wie Kameramodule und Audioanschlüsse komplett in der Liste. Zudem entfällt die Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzakkus, wenn Hersteller bestimmte Haltbarkeitsstandards einhalten.

Fortschritt mit Einschränkungen

Positiv hervorzuheben ist, dass:

  • Hersteller künftig Reparaturinformationen und Ersatzteile für mindestens sieben Jahre nach Marktende bereitstellen müssen.
  • Softwareupdates mindestens fünf Jahre lang verfügbar sein sollen.
  • Geräte mindestens 45 Stürze ohne Funktionsverlust überstehen müssen und Akkus nach 800 Ladezyklen noch 80 % Kapazität aufweisen müssen.
  • Ab dem 20. Juni 2025 ein EU-weites Energielabel Transparenz über Energieeffizienz, Haltbarkeit und Reparierbarkeit bietet.

Kritikpunkte und verpasste Chancen

Trotz dieser Fortschritte bleiben viele Probleme bestehen:

  • Kostenfallen bei Ersatzteilen: Hersteller müssen nur Richtpreise (ohne Mehrwertsteuer) angeben – ohne Garantie auf diese Preise.
  • Software-Sperren (Part Pairing) bleiben erlaubt und erschweren unabhängige Reparaturen.
  • Der Displaytausch durch Nutzer*innen wurde in letzter Minute stark eingeschränkt – nur noch durch Profis mit teuren Werkzeugen möglich.
  • Nur fünf Ersatzteile sind für Verbraucher*innen und Reparatur-Initiativen frei zugänglich; wichtige Teile wie Kameras und Audiobuchsen fehlen.
  • Wenn Hersteller bestimmte Haltbarkeitsanforderungen erfüllen, müssen keine Ersatzakkus für Endnutzer*innenbereitgestellt werden.

Fazit:
Die Verordnung bringt wichtige Verbesserungen, verfehlt jedoch in zentralen Punkten das Ziel einer echten Nutzer-Reparierbarkeit. Der Runde Tisch Reparatur wird sich weiterhin für fairere Reparaturbedingungen und mehr Transparenz einsetzen.

Weitere Infos:

Ökodesign-Verordnung: Nutzer sollen Smartphone-Displays nicht selbst tauschen

Repair labels, spare parts and longer support for smartphones and tablets as of June 2025 – but we need more repairable designs