Reparatur zu einer alltagstauglichen Alternative machen: Forderungen zur Bundestagswahl 2025
Die bisherigen Initiativen auf EU- und Bundesebene rund um ein Recht auf Reparatur reichen nicht aus, um Reparieren innerhalb der nächsten Jahre zu einer attraktiven Alternative für Verbraucher*innen und den Reparaturmarkt zukunftsfähig zu machen. Um das Potenzial der Reparatur für Ressourcen- und Klimaschutz sowie lokale Wirtschaftsförderung und Verbraucherrechte zu entfalten, ist es notwendig, das Recht auf Reparatur schnell auf weitere Produkte auszuweiten, Kosten für Reparaturen zu senken und die Sicherung und Weitergabe von Reparaturkompetenz sicherzustellen.
Deshalb fordern der Runde Tisch Reparatur und seine Mitglieder:
1. Ein wirksames Reparaturgesetz mit breitem Anwendungsbereich
Ein deutsches Reparaturgesetz muss die Lücken der EU-Gesetzgebung füllen und Anforderungen an das Verfügbarmachen von Ersatzteilen und Reparaturinformationen für diejenigen Produkte, die nicht von der EU-Gesetzgebung erfasst sind, einführen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Ersatzteile und Informationen für unabhängige Werkstätten, ehrenamtlich organisierte Reparatur Cafés wie auch Verbraucher*innen erhältlich sind. Ersatzteile sollten zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden, so dass eine Reparatur sich finanziell gegenüber einem Neukauf lohnt. [1]
2. Herstellerfinanzierte Reparaturförderung
Um die Attraktivität von Reparaturen im Vergleich zum Neukauf zu erhöhen, kann ein bundesweiter Reparaturbonus entsprechende Anreize setzen. Die Finanzierung eines solchen Bonus sollte durch Abgaben der Hersteller – beispielsweise im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung – erfolgen und sich dabei am Beispiel des französischen „Bonus réparation“ orientieren. [2] Ein Reparaturbonus ist eine schnell umsetzbare Maßnahme, um die Chance einer Reparatur für all die Geräte, die bereits im Umlauf sind, zu erhöhen und kann somit viel früher ansetzen und wirken als produktspezifische Regulierung. Gleichzeitig kann ein langfristig angelegter Reparaturbonus Reparaturstrukturen vor Ort stärken und dazu beitragen wichtige Daten über Reparaturtypen, Preise und das Reparaturverhalten der Verbraucher*innen zu erhalten und somit weitere Entwicklungen und Innovationen der Kreislaufwirtschaft vorantreiben.
3. Nachwuchssicherung im Reparatursektor
Es ist höchste Zeit, einen Fahrplan für eine Nachwuchsstrategie für den Reparatursektor aufzustellen und gemeinsam mit allen relevanten Stakeholdern zu eruieren, wie Einstiegsmöglichkeiten und das Berufsbild „Reparateur/in“ für eine breite Zielgruppe attraktiver werden. Es wird immer schwerer, flächendeckend Reparaturen in Deutschland anbieten zu können. Um diesen Trend umzukehren, müssen Politik, Handwerk und Gesellschaft die richtigen Rahmenbedingungen setzen.
4. Zugang zu Altgeräten
Im Sinne der Abfallhierarchie sollte die Gewinnung gebrauchter Ersatzteile im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung finanziell sowie politisch gefördert werden. Dies beinhaltet den Zugang zu reparierbaren und gebrauchsfähigen Gütern, die zu Abfall geworden sind, zu erleichtern und Innovationen und neue Geschäftsmodelle, die auf der Aufarbeitung, der Wieder- und Weiterverwendung und dem Upgrading von gebrauchten Produkten beruhen, gezielt zu fördern. Konkret heißt dies: Das Elektrogesetz sollte Kooperationen zwischen Wertstoffhöfen und Wiederverwendungseinrichtungen zur Pflicht machen und die Pflicht zur Prüfung der Wiederverwendung mit einer Wiederverwendungsquote verknüpfen. [3]
[1] Detaillierte Empfehlungen für ein nationales Reparaturgesetz: https://runder-tisch-reparatur.de/wp-content/uploads/2024/03/2024-02_Reparaturgesetz-Anforderungen-RTR.pdf
[2] Konkrete Umsetzungsempfehlungen: https://runder-tisch-reparatur.de/reform-der-erweiterten-herstellerverantwortung-zur-foerderung-der-reparatur/
[3] Detailliertere Empfehlungen: https://runder-tisch-reparatur.de/stellungnahme-elektrog-novellierung/