Wahlcheck Teil II: Wahlprüfsteine zum Recht auf Reparatur

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In weniger als drei Wochen wählen wir einen neuen Bundestag. Noch unentschlossen, welche Partei die eigene Stimme erhalten soll?

Teil II unseres Wahlchecks liefert einen Überblick über die Standpunkte der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien zum Thema Recht auf Reparatur. Konkret geht es um Ersatzteilverfügbarkeiten und Produktdesign, Softwareobsoleszenz, Reparaturindex, Mehrwertsteuerreduktion und Nachwuchsförderung im Handwerk.

Teil I verpasst? Hier vergleichen wir die Wahlprogramme der Parteien im Hinblick auf unsere Forderungen nach einem Recht auf Reparatur miteinander.

Recht auf Reparatur

Frage 1: Reparatur leistet einen signifikanten Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Setzen Sie sich auf EU-Ebene für diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen für alle Marktakteure über verbindliche Ökodesign-Anforderungen für eine breite Palette von Produkten ein?

Nach den EU-weit vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln müssen Hersteller strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit insbesondere von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik erfüllen. Das Recht auf Reparatur wollen wir u.a. durch gesetzliche Vorgaben an die Hersteller, ihre Produkte reparierbar herzustellen, einen diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Ersatzteilen sicherzustellen und Anleitungen frei verfügbar zu machen, umsetzen. Wir wollen, dass auch freie Reparaturwerkstätten die Möglichkeit haben, Reparaturen vorzunehmen. Ebenso sind ressourcensparende und klimafreundliche Anforderungen an die Hersteller im Kreislaufwirtschaftsrecht denkbar.

Ja. Wir GRÜNE wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Produkte lange verwendet, wiederverwendet, gemeinsam genutzt, repariert und hochwertig recycelt werden können. Unsere ressourcenschützenden Maßnahmen wollen wir in der EU-Ökodesign-Richtlinie verankern und für alle Elektro- und Elektronikgeräte verbindliche Vorgaben für ein recyclingfreundliches und giftfreies Design, Langlebigkeit, Reparierbarkeit sowie Ersatzteilverfügbarkeit treffen. Ersatzteile, Spezialwerkzeuge und Softwareupdates müssen von Herstellern mindestens für die erwartete Lebensdauer eines Gerätes bereitgestellt und vorrätig gehalten werden. Nach Ablauf dieser Frist sollen die Nutzungs- bzw. Eigentumsrechte für Bauanleitungen für Ersatzteile und Softwarecode für die Allgemeinheit geöffnet werden, so dass Nutzer*innen Ersatzteile ggf. selber nachbauen und Softwarecodes selber warten können. Darüber hinaus muss von den Herstellern eine Reparaturanleitung zur Verfügung gestellt werden.

Ja, DIE LINKE setzt sich nicht nur in Deutschland sondern auch auf EU-Ebene bei der geplanten Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie dafür ein, dass weitere Rechte auf Ersatzteile, Zugang zu Reparatur und Nachrüstung geschaffen werden. Reparaturen und Upgrades sollen nach Möglichkeit leicht durch die Nutzer:innen oder regionale Werkstätten zu bewerkstelligen sein. Dazu wollen wir außerdem Produktanforderungen wie einen modularen Aufbau einführen, damit die Geräte leicht reparierbar sind und ressourcenschonende Soft- und Hardware-Upgrades erhalten können. Die feste Verbauung von Akkumulatoren und Batterien, die hauptsächlich dem Zweck der Versorgung des Gerätes mit elektrischer Energie dienen, wollen wir explizit verbieten. Ebenso wollen wir technisch nicht begründbare Schwachstellen und künstlich hervorgerufene - geplante - Funktionseinbußen von Elektrogeräten verbieten.

Die Verbesserung der Reparaturmöglichkeiten ist eine der zentralen Forderungen von CDU und CSU im Rahmen der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und zur besseren Nutzung unserer Ressourcen. Reparaturfähige und reparierte Produkte werden nicht zum Abfall und ihre Weiternutzung spart Ressourcen. Deshalb müssen Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Produkte seit dem 1. März strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllen. Zudem werden die EU-weit bereits vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln angewendet. Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben. Bislang wurden im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie vorrangig Energieeffizienzanforderungen gestellt. Zum ersten Mal werden nun auch Regelungen zur Langlebigkeit der Produkte getroffen, die insbesondere auch auf eine leichtere Reparatur hinwirken sollen.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung sind die Hersteller zur Reparatur verpflichtet. Auch darüber hinaus wird eine Reparatur in aller Regel gegen ein Entgelt angeboten. Schon heute unterliegen die Hersteller der Produktverantwortung nach § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Hersteller dazu verpflichtet, bei der Herstellung und dem Gebrauch von Produkten das Entstehen von Abfällen zu vermindern und sicherzustellen, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.

Softwareobsoleszenz

Frage 2: Setzen Sie sich dafür ein, dass Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen Elektronikgeräten Software-Updates für ihre Geräte für einen festgelegten Zeitraum (z.B. mindestens 7 Jahre) zur Verfügung stellen müssen, um eine verkürzte Nutzungsdauer aufgrund von Softwareobsoleszenz zu verhindern?

Digitale Produkte und Dienstleistungen gehören zum Verbraucheralltag und sind wichtige Wirtschaftsgüter. Produkte mit digitalen Elementen wie Smartphones oder Tablets brauchen aktuelle Software, um sicher zu funktionieren. Wir haben im Juni 2021 deshalb in Umsetzung zweier EU-Richtlinien eine Update-Pflicht für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Produkten eingeführt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf Updates für die Dauer des vertraglich vereinbarten Bereitstellungszeitraums oder der erwartbaren Lebensdauer des Produkts. Für langlebige Güter befürworten wir zudem die Einführung einer flexiblen Gewährleistungsdauer (weit über die heutigen zwei Jahre hinaus), die sich an der Einschätzung des Herstellers über die Lebensdauer orientiert. Dies hätte dann auch eine entsprechend lange Update-Verpflichtung zur Folge.

Bei technischen Geräten mit Software brauchen wir zudem eine Verpflichtung, dass wenn der Anbieter grundsätzlich das Produkt nicht mehr weiter unterstützt und keine Updates mehr breitstellt, der Quellcode zur Verfügung gestellt werden muss. Dies ermöglicht die Weiternutzung der Produkte. Es kann nicht sein, dass ein völlig intaktes Produkt zu Sondermüll wird, weil die Software nicht mehr sicher oder mit neueren Betriebssystemen nicht mehr kompatibel ist.

Ja. Aber der Zeitraum ist nach unseren Vorstellungen von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Wir GRÜNE wollen, dass Softwareupdates mindestens für die erwartbare Lebensdauer eines Geräts bereitzustellen sind. Die Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie sieht dies ab 2022 vor, doch leider ohne konkrete Zeitvorgaben pro Produktkategorie zu nennen. Die Zeitdauer, wie lange die Software-Updates zur Verfügung gestellt werden, sollte beim Kauf erkennbar sein. Außerdem sollte der Anspruch auf Softwareupdates unserer Ansicht nach nicht nur gegenüber dem Händler, sondern auch gegenüber dem Hersteller gelten. Darüber hinaus fordern wir, dass Hersteller, wenn keine Softwareupdates mehr zur Verfügung gestellt werden, den Softwarecode für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen, damit Nutzer*innen Softwarecodes selber warten können.

Ja, DIE LINKE will bezüglich von Waren mit digitalen Elementen (in § 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB) eine Pflicht schaffen, nach der die Hersteller notwendige Updates bis zum Ende der Lebensdauer bzw. Mindestnutzbarkeitsdauer anbieten müssen. Die Lebensdauer der Produkte ist verpflichtend von Händlern und Herstellern anzugeben und für die Käufer transparent zu machen. Fehlen solche Angaben, dann beträgt die Lebensdauer mindestens: a) 10 Jahre für Haushaltsgroßgeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen (weiße Ware); b) 6 Jahre für IT- und Unterhaltungselektronikgeräte (braune Ware); c) 3 Jahre für Mobiltelefone und alle weiteren elektrischen Geräte. Hersteller und Verkäufer verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß Art. 246 bzw. Art. 246a EGBGB über die Lebensdauer oder Mindestnutzbarkeitszeiten sowie über ihre Gewährleistungsrechte sichtbar auf dem Produkt oder in der Produktbeschreibung zu informieren.

Im Rahmen der genannten neuen EU-Regelungen müssen Hersteller künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Softwareentwicklungen sind häufig kompliziert und verlangen auch geräteseitig bestimmte Vorausset-zungen bei der Hardware. Nicht jedes Gerät und nicht jedes Update ist verpflichtend auf jedem Gerät installierbar. Aus diesem Grunde sollten vor einer Regelung Gespräche mit den Herstellern sowohl von Software als auch von Hardware geführt werden. Ein nationaler Alleingang wird in hier jedenfalls nicht möglich sein. Regelungen müssen im Sinne eines einheitlichen Binnenmarktes in jeden Fall auf Ebene der EU diskutiert und dann ggf. dann beschlossen werden – so wie es bei den anderen Gerätearten bereits geschehen ist.

Die Gerätehersteller unterliegen beim Inverkehrbringen ihrer Geräte dem geltenden Kreislaufwirtschaftsrecht, dass eine ressourcenschonende Produktion und Entsorgung gewährleistet.

Reparaturindex

Frage 3: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Reparierbarkeit eines Produkts sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Software-Updates in Form eines aggregierten Reparierbarkeitswerts (Repair Score, ähnlich wie in Frankreich) auf Produkten in der EU gekennzeichnet werden müssen?

Die Reparierbarkeit von Produkten, gerade technischen Produkten, ist ein wesentlicher Punkt, wenn wir nachhaltiger wirtschaften und konsumieren wollen. Sie stärkt das Prinzip der Abfallvermeidung und trägt so zum Ressourcen- und Klimaschutz und zur Minimierung von Umweltrisiken bei. Deshalb befürworten wir gesetzliche Vorgaben an die Hersteller, ihre Produkte reparierbar herzustellen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Ersatzteilen sicherzustellen und Anleitungen frei verfügbar zu stellen. Wir wollen, dass auch freie Reparaturwerkstätten die Möglichkeit haben, Reparaturen vorzunehmen. Ein Reparaturscore kann ebenfalls hilfreich sein. Hier muss allerdings der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher gründlich geprüft werden. Ein aggregierter Scorewert hat den Vorteil, dass er Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen Vergleich zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung ermöglicht. Allerdings hat er auch den Nachteil, dass er Differenzierungen nicht oder nur sehr bedingt zulässt.

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass unter anderem alle die Reparierbarkeit betreffenden Angaben in einem digitalen Produktpass für alle relevanten Produkte aufgenommen werden, um Verbraucher*innen auf einen Blick eine Übersicht über die Reparierbarkeit eines Produktes zu ermöglichen. Darüber hinaus wollen wir ein für Verbraucher*innen beim Kauf leicht zu erkennendes Label einführen, das kenntlich macht, wie lange Ersatzteile und Software-Updates für ein Elektrogerät zur Verfügung gestellt werden.

Ja.

Das EU-Parlament hat ein EU-Label beschlossen, das auch die Reparaturfreundlichkeit um-fasst. Der Vorschlag geht darüber hinaus: Es ist ein Nachhaltigkeitslabel, da es nicht nur die Reparierbarkeit, sondern z. B. auch Softwareupdates einschließt. Wir werden diese Entwicklung auf europäischer Ebene künftig begleiten, denn im Falle eines Labeling ist ein europäisches Vorgehen erforderlich. Inwieweit das Label aus Frankreich hier Vorbild sein kann, ist derzeit offen.

Ein Reparierbarkeitswert umfasst nicht zwingend alle wichtigen Beurteilungskriterium für einen nachhaltigen Produktlebenszyklus eines Erzeugnisses, oft ist ihre Erstellung intransparent und der Beurteilungswert für die Verbraucher daher gering.

Mehrwertsteuersenkung für Reparaturdienstleistungen

Frage 4: Um die Kosten für Reparaturen zu senken und Reparaturen im Vergleich zum Kauf eines neuen Produkts attraktiver zu machen, sollte der Mehrwertsteuersatz auf Reparaturen von Gebrauchsgütern gesenkt werden, wo es laut EU-Recht möglich ist. Werden Sie eine solche Mehrwertsteuersenkung durchführen?

Die europäische Mehrwertsteuersystem-Richtlinie lässt einen ermäßigten Steuersatz nur für kleine Reparaturdienstleistungen zu. Diese sind jedoch auf Arbeiten an bestimmten Gegenständen, nämlich Fahrräder, Schuhe und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche beschränkt, daher haben wir hier bei der nationalen Gesetzgebung wenig Spielraum.

Ja. Wir GRÜNE setzen uns für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen nach schwedischem Vorbild ein und werden uns auf EU-Ebene für eine Aufnahme einer Ermäßigungsmöglichkeit für die Reparatur von Elektrogeräten in die Mehrwertsteuer-Richtlinie aussprechen.

Ja, für Reparaturdienstleistungen und Demontage wollen wir die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent senken. Reparatur und Wiedernutzung müssen Vorrang vorm Recycling der Materialien haben (vgl. Wahlprogramm Kap. Biodiversität, Tiere und Ressourcen schützen). Ergänzend wollen wir durch eine Abgabe auf Primärressourcenverbrauch die Inanspruchnahme von Primärrohstoffen deutlich verteuern und sekundäre Ressourcen sowie Reparatur fördern. Die Höhe der Primär-Ressourcenverbrauchsabgabe soll sich an der Umweltschädlichkeit der Ressourcengewinnung sowie der gewollten Lenkungswirkung orientieren. Dies ist als lernendes und leicht nachschärfbares System zu etablieren.

CDU und CSU planen derzeit keine Änderungen.

Wir Freie Demokraten wollen die Umsatzbesteuerung reformieren und vereinfachen. Ermäßigungen sollen grundsätzlich nur zur Abdeckung des materiellen und kulturellen Grundbedarfs sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt bestehen bleiben. Vergleichbare Sachverhalte sollen auch gleichbehandelt werden.

Nachwuchsmangel im Handwerk

Frage 5: Das Reparaturhandwerk ist durch Nachwuchsmangel geprägt. In den nächsten Jahren wird das Fehlen von Fachkräften immer spürbarer werden. Dabei sind qualifizierte Reparateure ein wichtiger Baustein für die Ressourcen- und die Klimawende. Wie wollen Sie das Nachwuchsproblem im Handwerk angehen?

Wir wollen die Gebühren für Techniker*innen- und Meister*innenkurse abschaffen. Zudem setzen wir uns für Tarifbindungen auch in kleineren Betrieben ein. Wir unterstützen das Handwerk in dem Bemühen, mit neuen Ausbildungskonzepten dem Fachkräftemangel zu begegnen. Wir wollen die berufliche Ausbildung praxisnah mit Schule und Hochschule verknüpfen.

Fachkräftemangel ist ein wachsendes Problem - gerade im Reparaturhandwerk mit seiner großen Bedeutung für Ressourcen- und Klimaschutz. Grundsätzlich müssen alle Potentiale genutzt werden. Das heißt vor allem gute Aus- und Weiterbildungsangebote für alle. Wir GRÜNE wollen sichergehen, dass niemand ohne Ausbildungsangebot bleibt. Auch im Erwerbsverlauf müssen wir erreichen, dass keine sinnvolle Weiterbildung an Geld, Zeit oder Wissen scheitert. Arbeitslose brauchen bessere Qualifizierung und Vermittlung. Attraktive Arbeitsbedingungen, familienfreundliche Regelungen über Arbeitszeit und Ort in den Betrieben können zudem dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit ausweiten. Viele Eltern arbeiten gern mehr, wenn geeignete Betreuungsinfrastruktur vorhanden ist. Das wollen wir sicherstellen. Mit einem Einwanderungsgesetz sorgen wir auch dafür, dass Zuwanderung und erfolgreiche Integration von Fachkräften aus der EU und Drittstaaten unbürokratisch möglich wird.

Fast zwei Millionen junge Menschen haben keine Berufsausbildung. Wir wollen, dass alle, die eine Ausbildung begonnen haben, diese auch beenden können. Dafür sollte der Bund Mittel bereitstellen. Laut GEW müssen an den berufsbildenden Schulen bis 2030 rund 160.000 Lehrkräfte eingestellt werden, um den Bedarf zu decken. DIE LINKE fordert eine grundlegende Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), um die Ausbildungsqualität deutlich zu verbessern.

Für CDU und CSU ist die Stärkung der beruflichen Bildung sehr wichtig. Daher haben wir mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) dafür gesorgt, dass die berufliche Bildung als gleichberechtigter, attraktiver Bildungsweg zur akademischen Bildung verankert wird. Außerdem wollen wir die jungen Menschen noch intensiver auf die exzellenten Karrieremöglichkeiten in den Handwerksberufen aufmerksam machen. Schließlich sind Handwerkerinnen und Handwerker mit ihrer beruflichen Situation besonders zufrieden. Unser besonderes Augenmerk gilt daher der Berufsorientierung in den Schulen. Sie gewinnt gerade in der Pandemie an Bedeutung, da Ausbildungsmessen nicht stattfinden können und Bewerbungsgespräche zu oft verschoben oder abgesagt werden müssen.

Wir Freie Demokraten fordern eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung, um die Attraktivität und Innovationskraft der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu stärken. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Ein bundesweiter Exzellenzwettbewerb soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll berufsbildende Schulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Schulen der beruflichen Bildung wollen wir um kreative MakerSpaces und offene Werkstätten (FabLabs) erweitern.

Auch die Piraten haben sich zu unseren Fragen nach einem Recht auf Reparatur geäußert. Lesen Sie die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine hier.