Sachverständigenrat: Kultur der Reparatur wiederbeleben!

In seinem Umweltgutachten 2020 stellen die Sachverständigen des Umweltrats der Bundesregierung kein gutes Zeugnis für ihre Umwelt- und Klimapolitik aus. Neben mehr Ambitionen in den Bereichen Verkehr, Gewässer oder Energie fordern die Expert*innen auch entschlosseneres Handeln, um einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu erreichen. Denn auf Grundlage ihrer Analyse kommen Sie zu dem Schluss, dass „Kreislaufwirtschaft unzureichend in die Umweltpolitik integriert ist“ und „der Anspruch der Kreislaufwirtschaft derzeit nicht verwirklicht wird.“

„Die bisherige nationale und europäische Abfallpolitik hat es nicht geschafft, den absoluten Verbrauch an Rohstoffen zu verringern sowie die dauerhafte Kreislaufführung von Stoffen und Materialien entscheidend zu verbessern.“

Da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, „um die notwendige Reduzierung der mit der Rohstoffnutzung verbundenen Umweltbelastungen zu erzielen“, fordert der Umweltrat Strategien zur absoluten Verminderung des Rohstoffeinsatzes.

Ein wichtiger Bereich ist dabei die Produktpolitik. Es gebe zwar bereits Initiativen für reparierbare und langlebige Produkte – siehe Elektrogesetz auf deutscher und Ökodesign-Verordnung auf europäischer Ebene. Die Sachverständigen fordern jedoch „weitergehende“ und „konkrete“ Anforderungen, „die sich allgemein auf alle Produkte beziehen“, um die Rohstoffnachfrage tatsächlich senken zu können.

Die Expert*innen fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Reduktion der Stoffströme als Ziel ihrer Kreislaufwirtschaftspolitik. Die Reduktion des Rohstoffverbrauchs soll unter anderem durch eine Verringerung des Konsums und die Gestaltung langlebiger, materialeffizienter und reparierbarer Produkte erreicht werden.

Folgende Maßnahmen schlagen sie unter anderem vor, um „den Schritt aus der Rhetorik in die Praxis“ zu schaffen:

Reduktion der Stoffströme als Politikziel und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft

  • Konkrete Ziele für Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung, festzuschreiben in einer Neuauflage von ProgRess und im Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum sowie auf europäischer Ebene im Kreislaufwirtschaftspaket der EU
  • Um die gesellschaftliche Akzeptanz für die Suffizienzmaßnahmen zu erhöhen und „kulturelle Barrieren zu überwinden“, sollten die finanziellen Einsparungen für Verbraucher*innen und der Nutzen für das Gemeinwohl kommuniziert und lokale Initiativen gefördert werden
  • Stärkere Kohärenz zwischen Abfallvermeidungsprogramm, Ressourceneffizienzprogramm und Programm für Nachhaltigen Konsum herstellen
  • Subventionen, die sich negativ auf die Kreislaufwirtschaft auswirken, identifizieren
  • Verringerung des Verbrauchs als Anforderung der Öffentlichen Beschaffung
  • Umsetzung der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgestellten steuerlichen Anreize für Produkte, die zur Wiederverwendung vorbereitet werden in ProgRess III oder im Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Verbraucher*innen über ein „zweites Preisschild“ über die tatsächlichen Umweltkosten eines Produkts informieren

Langlebige Produkte fördern und eine „Kultur der Reparatur wiederbeleben“

  • verbindliche kreislaufwirtschaftsfähige Gestaltung von Produkten, vor allem in Bezug auf Langlebigkeit und Schadstofffreiheit
  • Nachweis der Reparaturfähigkeit
  • geplante Mindestlebensdauer von Produkten und kritischen Komponenten
  • Schonendere Sammlung und Zugriff auf Altgeräte durch Akteure aus dem Reparaturbereich
  • Verpflichtung zur Dokumentation reparaturrelevanter technischer Informationen und Bereitstellung von Diagnosesoftware und produktspezifischen Werkzeugen und Ersatzteilen
  • Instrumente der Ökodesign-Richtlinie verstärkt in Richtung Reparaturfähigkeit und Lebensdauerverlängerung ausgestalten
  • Verlängerung von Garantie- und Gewährleistungszeiten auf die geplante technische Lebensdauer von Produkten
  • „elektronischer Produktpass“ mit Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten eines Produkts
  • strukturelle Rahmensetzung und spezifische Anreize, um Wissen, Angebote und Infrastruktur lebensdauerverlängernder Maßnahmen zu fördern
  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturdienstleistungen, um Anbieter solcher Dienstleistungen zu fördern und wettbewerbsfähiger zu machen. Zusätzlich entstünden finanzielle Vorteile und eine Symbolwirkung für Verbraucher*innen.

„Die Entwicklung einer umfassenden Produktpolitik ist eine dringend notwendige Ergänzung abfallwirtschaftlicher Anforderungen, um die notwendigen Weichen für eine Kreislaufwirtschaft zu stellen.“


Viele der Maßnahmen finden sich in den Forderungen des Runden Tisch Reparatur und seiner Partner wieder. Die Bundesregierung muss die Ausführungen der Expert*innen ernst nehmen, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Weg bringen und damit einen Kurswechsel hin zu einem bewussteren und nachhaltigem Umgang mit Ressourcen einläuten.

Weitere Informationen zu den Forderungen des Runden Tisch Reparatur finden Sie hier:

ElektroG: Ungenutzes Potential nutzbar machen

Positionspapier zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Unsere Forderungen