EU sieht Kreislaufwirtschaft auf gutem Weg – dank Reparatur

Vor etwas über drei Jahren veröffentlichte die EU-Kommission unter Präsident Juncker einen Aktionsplan für den Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft. Im März erklärte sie, die 54 im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt zu haben. Unter anderem zählt sie dabei auch die Einführung von Reparaturstandards in die EU-Ökodesignanforderungen auf.

Tatsächlich war die EU-Kommission den letzten drei Jahren sehr aktiv und hat verschiedene Gesetzesvorhaben für mehr Ressourceneffizienz auf den Weg gebracht oder verstärkt. Neben neuen Abfallgesetzen und der Plastikstrategie hat sie auch Maßnahmen verabschiedet, die die Nutzungsdauer von Produkten erhöhen und Reparatur vereinfachen sollen. In ihrem Bericht hebt sie die neuen Ökodesignanforderungen für Materialeffizienz hervor, die Anfang dieses Jahres beschlossen wurden. Darin legte sie zum ersten Mal Standards für die Reparierbarkeit von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Geschirrspülern und Fernsehbildschirmen fest. Können Produkte einfacher repariert werden, erhöht sich dadurch der Anteil an wiederverwendeten Geräten und es entsteht weniger Abfall.

Trotz dieses wichtigen Schritts sind die Ziele des Aktionsplans noch lange nicht erreicht. Anforderungen für Materialeffizienz gelten beispielsweise derzeit nur für bestimmte Elektrogeräte und beinhalten nicht alle wichtigen Ersatzteile. Viele neue Standards gelten auch nicht für Repaircafés, EinzelverbraucherInnen und unabhängige Reparaturbetriebe. Das Abfallaufkommen in der EU steigt weiterhin von Jahr zu Jahr – um tatsächlich eine Kreislaufwirtschaft zu erreichen, muss die EU ihre Ziele noch ambitionierter vorantreiben und die Idee einer ressourcensparenden und kreislauffähigen Wirtschaft in allen Bereichen mitdenken. [km]

Pressemitteilung der EU-Kommission

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