Neue EU-Batterie-Regeln sind ein großer Erfolg für das Recht auf Reparatur – jetzt muss die Umsetzung stimmen

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Ursprünglich veröffentlicht von Cristina Ganapini auf repair.eu

Um das europäische Müllproblem in den Griff zu bekommen, müssen Verbraucher*innen in die Lage versetzt werden, ihre Produkte länger zu nutzen. In einem wichtigen Schritt hin zu einem Recht auf Reparatur hat das Europäische Parlament vor Kurzem eine neue Batterieverordnung verabschiedet. Auch wenn die Austauschbarkeit und Verfügbarkeit von Akkus Schritte in die richtige Richtung sind, ist die Bezahlbarkeit von Reparaturen weiterhin ein Thema, das geklärt werden muss – sowohl in der Batterieverordnung als auch in dem damit verbundenen Vorschlag der Europäischen Kommission zum „Recht auf Reparatur“.

Cristina Ganapini, Koordinatorin der Right to Repair Europe Kampagne, sagte: „Es ist ein großer Erfolg für das Recht auf Reparatur, dass alle neuen tragbaren Geräte und leichten Verkehrsmittel, die auf den Markt kommen, nun mit austauschbaren Akkus ausgestattet sein müssen. In vielen Fällen werden die Nutzer*innen in der Lage sein, die Akkus selber zu ersetzen. Außerdem müssen Hersteller Akkus fünf Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts eines Modells als Ersatzteil zur Verfügung stellen. Der Gesetzestext sieht vor, dass Ersatzakkus zu einem angemessenen und nicht diskriminierenden Preis verkauft werden müssen. Wir werden die Hersteller im Auge behalten, um sicherzustellen, dass dies auch tatsächlich umgesetzt wird“.

Ugo Vallauri, Co-Direktor bei Restart Project, sagte: „Wir freuen uns auch darüber, dass Herstellern die unfaire Praxis der Teilekopplung bei Akkus untersagt wird, mit der sie kontrollieren wollen, welche Ersatzteile für Reparaturen verwendet werden. Das ist etwas, was die Right to Repair-Kampagne seit langem gefordert hat – wir setzen uns dafür ein, dass dies für alle Ersatzteile gilt.“

Thomas Opsomer, Policy Engineer bei iFixit, sagte: „Wir behalten den Widerstand der Industrie und unnötige Ausnahmen im Auge. Einige Interessengruppen versuchen, eine Ausnahmeregelung für Produkte, die unter feuchten Bedingungen verwendet werden, zu nutzen, um Anforderungen an die Austauschbarkeit zu umgehen. Dies könnte dazu führen, dass Geräte wie elektrische Zahnbürsten und möglicherweise auch tragbare elektronische Geräte nicht über austauschbare Akkus verfügen. Diese Ausnahmeregelung beruht auf unbegründeten Sicherheitsbehauptungen, da es bereits viele Produkte auf dem Markt gibt, die unter nassen Bedingungen mit leicht austauschbaren Batterien betrieben werden können, wie z. B. Unterwassertaschenlampen.“

Die Right-to-Repair-Kampagne wird während der Ausarbeitung der Durchführungsverordnung mit den europäischen Institutionen in Kontakt bleiben, um sicherzustellen, dass so viele Produkte wie möglich erfasst werden.

Kontakt: info@repair.eu