Recht auf Reparatur aktueller Stand
Recht auf Reparatur: Das ist der aktuelle Stand
Das Recht auf Reparatur ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel von Regelungen. Teilweise sind diese auf EU-Ebene bereits in Kraft, befinden sich in der nationalen Umsetzung oder werden gerade auf EU-Ebene diskutiert. Die Tabelle auf dieser Seite gibt einen Überblick darüber, welche Anforderungen für welche Produkte bereits gelten, wann sie in Kraft treten und für welche Produkte es noch keine Regulierung gibt.
Was die Tabelle zeigt
Die Tabelle unterscheidet sieben Dimensionen des Rechts auf Reparatur:
- reparierfreundliches Produktdesign und Ersatzteilpflicht (geregelt über die EU-Ökodesign-Verordnung)
- einen austauschbaren Akku (Batterieverordnung)
- angemessene Ersatzteilpreise
- ein Reparaturangebot durch den Hersteller nach Ablauf der Gewährleistung
- den Zugang zu kompatiblen Ersatzteilen ohne Software-Blockaden (diese drei über die Right-to-Repair-Richtlinie)
- sowie einen Reparaturindex auf dem Energielabel
- und längere Software-Updates (Ökodesign)
Für große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke sind Ökodesign-Anforderungen bereits seit einigen Jahren in Kraft. Für diese und einige weitere Produktgruppen, darunter Smartphones, Tablets die Akkus von E-Bikes, treten ab dem 31. Juli 2026 erstmals Verbraucherrechte auf Reparatur gegenüber dem Hersteller in Kraft. Seit Juni 2025 ist der Reparaturindex für Smartphones und Tablets auf dem Energielabel verpflichtend ausgewiesen.
Gleichzeitig macht die Tabelle deutlich, wie viele Produktgruppen noch außen vor bleiben: Für Kaffeemaschinen, Drucker, Möbel, Kleidung oder Spielzeug gibt es bislang weder Reparierbarkeitsanforderungen noch einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzteile.
Das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Recht auf Reparatur-Richtlinie
Der Bundestag entscheidet am 25. Juni 2026 über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren. Das Gesetz verpflichtet Hersteller bestimmter technischer Produkte, defekte Geräte unentgeltlich oder zu einem fairen Preis zu reparieren. Neu ist außerdem: Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Mangel für eine Reparatur statt für ein Ersatzprodukt, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Aus Sicht des Runden Tisch Reparatur bleibt das Gesetz in wichtigen Punkten hinter dem zurück, was notwendig wäre: Es fehlen klare Sanktionen bei Verstößen durch Hersteller, eine Konkretisierung, was „angemessene" Reparaturpreise bedeutet, und eindeutige Haftungsregeln für Online-Plattformen mit Drittanbieter-Angeboten aus dem Nicht-EU-Ausland.
Im neuen Diskussionspapier "Das Recht auf Reparatur wirksam umsetzen: Warum die bisherigen Maßnahmen nicht reichen" beschreibt der Runde Tisch Reparatur gemeinsam mit dem Netzwerk Ressourcenwende ausführlich die bisherigen Prozesse sowie Maßnahmen, die noch notwendig sind, um Reparaturen wirklich attraktiv für Verbraucher*innen zu machen.
Weiterführende Informationen: Right to Repair Europe
Wir sind Teil der europäischen Dachkampagne Right to Repair Europe. Wer tiefer in die einzelnen EU-Gesetzgebungsprozesse einsteigen möchte, findet dort zwei besonders hilfreiche Anlaufstellen:
- Unter „What's my Right to Repair?" bietet die Kampagne eine englischsprachige Produktübersicht, die zeigt, welche Produkte durch welche EU-Regulierungen abgedeckt sind und was noch fehlt. Ergänzt wird sie durch ein Policy Paper zur aktuellen Lage des EU-Rechts auf Reparatur sowie Policy Brief mit den zentralen Forderungen der Kampagne.
- Unter Resources sind alle Publikationen der Kampagne zu den einzelnen EU-Gesetzgebungsverfahren gesammelt. Hier finden Sie Positionspapiere, Stellungnahmen, Briefe und Berichte zur Ökodesign-Verordnung, zur Batterieverordnung, zur Right-to-Repair-Richtlinie und zu weiteren relevanten Prozessen.
Das Recht auf Reparatur unterstützen
Bereits seit 2015 engagiert sich der Runder Tisch Reparatur (RTR) für die Stärkung der Reparatur als zentralen Baustein der Ressourcenschonung – auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, das Recht auf Reparatur auf die politische Agenda zu setzen.
Als Netzwerk bringen wir die Perspektiven der Reparierenden – ob gewerblich, ehrenamtlich oder privat – in politische und gesellschaftliche Debatten ein. Dabei geht es nicht nur um aktuelle Gesetzgebungsprozesse, sondern auch um langfristige Fragen: Wie stellen wir sicher, dass es auch in zehn oder 20 Jahren noch genügend Menschen gibt, die reparieren können? Wie gewinnen wir Nachwuchs für den Reparatursektor? Und wie begeistern wir junge Menschen für dieses wichtige Handwerk?
Um diese Arbeit fortzuführen, sind wir auf die finanzielle Unterstützung und das Engagement unserer Mitglieder angewiesen. Mitglied werden können sowohl Privatpersonen als auch Betriebe (z. B. Werkstätten) sowie Verbände und Vereine – etwa Repair Cafés. Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie unsere Arbeit unterstützen möchten – durch eine Fördermitgliedschaft oder ordentliche Mitgliedschaft mit Stimmrecht. Auch eine einmalige oder regelmäßige Spende hilft uns, unabhängig und flexibel genau dort aktiv zu werden, wo es am meisten bewirkt.
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