EU-Parlament: Recht auf Reparatur für alle!
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich gestern für ein europaweites Recht auf Reparatur ausgesprochen. In ihrem Bericht über die Kreislaufwirtschaft fordern sie von der EU-Kommission, gesetzliche Maßnahmen für Ersatzteilverfügbarkeit, Reparaturinformationen und verpflichtende Software-Updates vorzuschlagen.
Die Forderungen des Parlaments soll die EU-Kommission im Rahmen ihrer angekündigten Green Deal-Initiativen für nachhaltige Produkte, für zirkuläre Elektronik und für Verbraucher*innen umsetzen, die in diesem Jahr veröffentlicht werden sollen.
Konkret fordern die Europaabgeordneten folgende Punkte in Bezug auf Reparatur:
- Grundsätzliche Unterstützung von Maßnahmen für Abfallvermeidung und bessere Reparierbarkeit durch Einführung eines Recht auf Reparatur
- Freier Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, auch für unabhängige Reparateure
- Verbindliche Mindestverfügbarkeitszeiträume und maximale Lieferzeiten für Ersatzteile verschiedener Produktgruppen
- Ausweitung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Umkehr der Beweislast für Produkte mit einer höheren geschätzten Lebensdauer, einschließlich direkter Herstellerhaftung
- Harmonisierte Kennzeichnung von Produkten, ggf. in Form eines Index oder Reparatur-Scores
- (Software) Obsoleszenz sowie Aufrüstbarkeit und Zugang zu Software sollen in der Initiative für zirkuläre Elektronik geregelt werden
- Legislative Maßnahme zur Verhinderung von Praktiken, die zu geplanter Obsoleszenz führen
- Schneller Abschluss der bestehenden Arbeiten zum Ökodesign von Elektronik und IKT, d. h. für Smartphones, Tablets, Computer, Drucker und Netzwerkgeräte, bis spätestens 2021
- Neue Initiative für zirkuläre und nachhaltige Digitalisierung
Der Runde Tisch Reparatur begrüßt die Forderungen des EU-Parlaments und fordert die EU-Kommission ebenfalls auf, schnellstmöglich Maßnahmen für ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur vorzulegen.
Weitere Infos zum Bericht auf der Webseite von Right to Repair Europe