Antwort der Grünen Bundestagsfraktion auf den offenen Brief an die Bundestagsparteien

Als Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen  halten wir, genau wie Sie,  frühzeitigen Verschleiß bzw. Kaputtgehen von Produkten für ein riesiges Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dadurch werden wertvolle Ressourcen verbraucht und unnötig viel Müll verursacht.

Deshalb machen wir seit langem auf diesen Missstand aufmerksam und haben mehrere Anfragen und Anträge an die Bundesregierung gestellt, um endlich dagegen vorzugehen. Konkret fordern wir unter anderem, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten und einfacher zu reparieren sind. Dazu gehören sowohl ein besseres Produktdesign, aber auch, dass Produkte nicht so verbaut sind, dass man nicht einzelne Bestandteile wie etwa Akkus leicht ersetzen kann. Außerdem müssen Ersatzteile und Update-Möglichkeiten verfügbar sein. Darüber hinaus wollen wir die Gewährleistungsrechte verbessern. Denn zum einen klagen viele Nutzerinnen und Nutzer darüber, dass Produkte kurz nach Ablauf des 24-monatigen Gewährleistungsrechts defekt gehen und es demnach kein Anspruch mehr auf Ersatz beziehungsweise Reparatur gibt. Zum anderen besteht auch im Rahmen der Gewährleistungsfrist lediglich innerhalb der ersten sechs Monate die Verpflichtung für die Hersteller nachzuweisen, dass der Schaden nicht bereits beim Kauf bestand. Danach liegt die Beweislast bei den Nutzerinnen und Nutzern, die verpflichtet sind nachzuweisen, dass der aufgetretene Mangel von Anfang an vorhanden war. Wir fordern, dass die Beweislast während der gesamten Gewährleistungszeit beim Händler liegen muss. Um bessere Transparenz zu schaffen und die Entscheidung für langlebige Produkte zu ermöglichen, wollen wir außerdem, dass die Mindestlebensdauer eines Produkts angegeben werden soll.

Ebenso wollen wir für bestimmte Reparaturdienstleistungen den Mehrwertsteuersatz reduzieren. Wie Sie in Ihrem Schreiben anführen, geht Schweden hier bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch hat die Bundesregierung auf eine konkrete Nachfrage von uns die Senkungsmöglichkeit der Mehrwertsteuer verneint. Stattdessen hat die Bundesregierung auf schon bestehende Steuerabsetzungsmöglichkeiten für Reparaturen verwiesen. (Siehe Anhang: Antwort Frage 18). Welche diese konkret sind, wollten wir dann genauer wissen und schickten eine schriftliche Frage hinterher. Fazit: nur im Haushalt durchgeführte Reparaturen sind absetzbar. Elektronikgeräte in der Regel nicht.

Deshalb wollen wir nun auf europäischer Ebene diese Reparaturen geregelt wissen und einen entsprechenden Aufschlag machen.

Vielen Dank auch an dieser Stelle noch einmal für Ihre Informationen und Mitteilungen. Für uns sind Ihre Recherchen von großem Interesse und wir nehmen Ihre Befürchtungen sehr ernst. Wir teilen auch Ihre Einschätzungen hinsichtlich der problematischen Belieferung bzw. des Zugangs von Werkstätten zu Ersatzteilen und sehen hier auch Verstöße gegen den fairen Wettbewerb. Dies werden wir in Zukunft noch stärker thematisieren und uns politisch massiv dafür einsetzen, diese Praxis zu beenden.

Wir würden uns freuen, auch nach der Wahl weiterhin im Austausch mit Ihnen zu bleiben,

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Elze