Europäisches Recht auf Reparatur: Das ist der aktuelle Stand

Im Juni dieses Jahres ist die europäische Richtlinie für ein Recht auf Reparatur in Kraft getreten. Konkrete Auswirkungen auf den Alltag der Menschen in Europa wird sie zunächst nicht haben, da sie innerhalb der nächsten zwei Jahre zunächst in die nationalen Gesetzgebungen umgesetzt werden muss. Die Richtlinie ergänzt produktspezifische Reparierbarkeits-Anforderungen, die über das europäische Ökodesign u.a. dafür sorgen sollen, dass Ersatzteile verfügbar, Geräte reparierbar und Software-Updates erhältlich sind. Daneben gibt es noch weitere Prozesse, die auf europäischer Ebene dazu beitragen, ein Recht auf Reparatur umzusetzen. Trotz der vielfältigen Prozesse und Anforderungen müssen zu diesem Zeitpunkt und auch in absehbarer Zukunft nur ein Bruchteil der Produkte, die in der EU verkauft werden, Anforderungen an Reparierbarkeit erfüllen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, für welche Produktgruppen welche Anforderungen bereits bestehen, bald in Kraft treten, derzeit verhandelt werden oder bisher nicht in Aussicht sind.

Ein kürzlich erschienener Bericht der Open Repair Alliance stellte fest, dass für 96 % aller Produkte, die zu Community-Reparaturveranstaltungen gebracht werden, derzeit keine europäische Gesetzgebung für ein Recht auf Reparatur in Sicht ist. Auch die Übersichtstabelle zeigt deutlich: Es bleibt noch viel zu tun. Die EU-Kommission selbst bestätigte in einem Webinar Mitte Oktober die Notwendigkeit, das europäische Recht auf Reparatur schnellstmöglich auf weitere Produktgruppen auszuweiten. Auch der Blick auf die nationale Gesetzgebung in Deutschland lässt keine Hoffnung entstehen, dass die Bundesregierung hier voranschreitet und ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ernst nimmt.