Das Recht auf Reparatur wirksam umsetzen: Warum die bisherigen Maßnahmen nicht reichen

Der Runde Tisch Reparatur beschreibt gemeinsam mit dem Netzwerk Ressourcenwende in einem neuen Diskussionspapier, was nowendig ist, um das Recht auf Reparatur zu einem Erfolg zu machen.

Diskussionspapier

Im Sommer 2026 tritt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 ein weiterer Schritt zur Stärkung des Rechts auf Reparatur in Kraft. Bis zum 31. Juli 2026 ist Deutschland verpflichtet, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Eine ambitionierte und möglichst schlupflochfreie Ausgestaltung kann den Verbraucherschutz stärken und den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft wirksam voranbringen. Bleibt sie hingegen halbherzig, droht eine verpasste Chance mit langfristigen Folgen.

Gleichzeitig ist absehbar, dass die Richtlinie allein nicht ausreicht, um Reparaturen zu einer selbstverständlichen und attraktiven Option für Verbraucher*innen zu machen. Um das volle Potenzial reparaturbasierter Ressourcenschonung auszuschöpfen, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich und das Recht auf Reparatur sozialverträglich auszugestalten.

Der Handlungsbedarf ist erheblich: Unser Alltag ist ohne Elektrogeräte kaum noch vorstellbar – vom Smartphone in der Hosentasche bis zur Solaranlage auf dem Dach. Viele Produkte könnten deutlich länger genutzt werden (Prakash, 2016). Stattdessen scheitert eine Reparatur häufig nicht an der Technik, sondern an hohen Kosten, fehlenden Ersatzteilen oder komplizierten Zugängen. Funktionsfähige Geräte werden vorzeitig ersetzt.

Die Folgen sind dramatisch: Weltweit entstehen jedes Jahr Millionen Tonnen Elektroschrott. Europa nimmt mit 17,6 Kilogramm pro Kopf und Jahr eine Spitzenposition ein (Baldé et al., 2024). In Deutschland werden nicht einmal zwei Prozent der Altgeräte für eine Wiederverwendung vorbereitet (Umweltbundesamt, o.J.). Diese Zahlen verdeutlichen, wie dringend neue Wege im Umgang mit Elektrogeräten hin zu einer längeren Nutzung gebraucht werden.

Erforderliche Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund sind eine konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben in Deutschland sowie ergänzende Maßnahmen für eine zukunftsfähige Reparatur-Infrastruktur entscheidend. Insbesondere kommt es darauf an, dass:

  • Hohe Reparaturkosten nicht mehr abschreckend wirken, unter anderem durch eine wirksame Umsetzung der Anforderung „angemessener Ersatzteilpreise“ sowie die Einführung eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus
  • Reparaturstrukturen vor Ort gestärkt werden
  • Nachwuchskräfte für den Reparatursektor gewonnen werden
  • Reparierbarkeitsanforderungen umfassend ausgeweitet werden. Hierzu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und reparaturrelevante Informationen über horizontale Ökodesign-Anforderungen
  • Geltende Reparatur- und Reparierbarkeitsanforderungen eingehalten und Verstöße geahndet werden

Das Diskussionspapier beschreibt den aktuellen Stand des Rechts auf Reparatur in Deutschland und formuliert weitergehende Maßnahmen, die notwendig sind, damit es seine Wirkung entfalten kann.


Dieses Projekt wurde gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA). Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.

Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichungen liegt bei den Autorinnen und Autoren.