Pressemitteilung: Durchbruch für die Reparaturkultur: Ehrenamtlich Reparierende sind „fachlich kompetent“ – Schwachstelle im Ökodesigngesetz bleibt
Reutlingen, 21.05.2026
Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) verabschiedet und damit einen Meilenstein für die ehrenamtliche Reparaturbewegung gesetzt. Der Runde Tisch Reparatur (RTR) e.V. begrüßt: Erstmals schafft der Gesetzgeber einen rechtssicheren Anspruch auf Ersatzteile und Reparaturinformationen für nicht-gewerbliche Reparatur-Initiativen.
Erfolg für ehrenamtliche Reparaturbewegung
Die europäischen Ökodesign-Verordnungen verpflichten Hersteller zwar seit 2021 zur Herausgabe von Ersatzteilen und Reparaturunterlagen an „fachlich kompetente Reparateure“, doch die Definition dieses Begriffs im deutschen Recht war bisher nicht eindeutig geklärt.
Mit der Neufassung des Ökodesigngesetzes führt die Bundesregierung die Kategorie des „nicht-gewerblichen Reparateurs“ ein. Damit ist nun gesetzlich fixiert: Auch ehrenamtliche Initiativen sind Teil der Gruppe der „fachlich kompetenten Reparateure“ und haben einen garantierten Anspruch auf Ersatzteile und reparaturrelevante Informationen durch die Hersteller.
„Diese Rechtssicherheit kommt genau zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt Tom Hansing, Vorstandsmitglied des RTR. „Wir erwarten, dass in den nächsten Jahren vor allem Elektrokleingeräte, vom Wasserkocher bis zum Toaster, Reparatur-Anforderungen erhalten. Genau diese Geräte, deren Reparaturen wirtschaftlich häufig nicht abbildbar sind, werden häufig in Repair Cafés gebracht. Das Gesetz stellt sicher, dass ehrenamtliche Initiativen künftig von Anfang an als gleichberechtigte Akteure Zugang zu Ersatzteilen und Informationen erhalten“, so Hansing.
Um ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen nicht-gewerbliche Reparierende ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis (z. B. durch eine Verbandsmitgliedschaft), einen bestehenden Versicherungsschutz sowie eine Eigenerklärung zur Einhaltung technischer Standards vorlegen. Die Hürden für diese Nachweise sind relativ niedrig gehalten. Das ist unter anderem auch dem Engagement des Runden Tisch Reparatur im Gesetzgebungsprozess zu verdanken[1].
Trotz Kritik nicht verbessert: Reparierende außerhalb des Handwerks werden benachteiligt
Trotz des Erfolgs für nicht-gewerbliche Reparierende sieht der RTR eine Schwachstelle im heute verabschiedeten Gesetz. Gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung, zum Beispiel unabhängige Smartphone-Reparaturwerkstätten, fallen in keine der explizit geregelten Kategorien. Ob ihre Nachweise zur Fachkunde und zum Versicherungsschutz anerkannt werden, entscheidet allein der jeweilige Hersteller. „Diese künstliche Marktdiskriminierung kann nicht Sinn und Zweck des Ökodesigngesetzes sein. Um die Arbeitsmarktrelevanz und Innovationskraft des gesamten Reparatursektors zu nutzen und nicht zu behindern, müssen auch Reparierende außerhalb der Handwerksrolle entsprechend berücksichtigt werden“, kritisiert Katrin Meyer, Geschäftsführerin des RTR.
Der Bundestag erkennt das Problem zwar an, fordert die Bundesregierung aber lediglich auf zu prüfen, wie diese Betriebe künftig berücksichtigt werden könnten. Dabei lag ein konkreter Lösungsvorschlag bereits auf dem Tisch: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung hatte der RTR vorgeschlagen, dass die Bundesanstalt für Materialforschung weitere Registrierungssysteme als geeigneten Nachweis anerkennen kann.[2] „Der Bundestag hat diese Chance liegen lassen und eine Problemlösung in die Zukunft verschoben“, so Meyer.
Der Runde Tisch Reparatur wird die Umsetzung des Gesetzes aktiv begleiten und gewerbliche sowie nicht-gewerbliche Reparierende über ihre neuen Rechte und Möglichkeiten informieren.
Über den Runden Tisch Reparatur
Der Runde Tisch Reparatur vereint seit 2015 Organisationen aus den Bereichen Handwerk, Umwelt- und Verbraucherschutz, Wissenschaft, Beratung und ehrenamtlicher Reparatur. Der Verein setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern auf nationaler und europäischer Ebene für ein universelles Recht auf Reparatur ein. Die Forderungen und Positionen des Runden Tisches Reparatur sind insofern von besonderem Interesse, als dass sie von Partnern aus vielen verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam erarbeitet, getragen und kommuniziert werden.
[1] https://runder-tisch-reparatur.de/zwischen-anspruch-und-wirklichkeit-warum-das-neue-oekodesign-gesetz-reparatur-erschwert-statt-erleichtert/
[2] https://runder-tisch-reparatur.de/wp-content/uploads/2026/05/OekodesignG-Ausschuss-RTR-Stellungnahme.pdf


