Zwei Schritte vor, einer zurück. Brüssler Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz enttäuscht mit Entschärfungen und unverbindlichen Forderungen

Zwei Schritte vor, einer zurück: Die mit Spannung erwartete Sitzung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes verlief aus der Perspektive viele Umweltschützer und Verbraucher unerfreulich. Der Beschluss, der zur Diskussion stand, sollte die EU-Kommission dazu auffordern dass in Zukunft nur noch langlebige und reparaturfreundliche Produkte in Europa hergestellt und vermarktet werden und die Konsumenten vor Produkten schützen, die frühzeitig defekt sind und für die keine Ersatzteile verfügbar sind. Der Beschluß, der vom Ausschuss für Umwelt des EU-Parlamentes mitgetragen wurde, enthält zwar viele erfreuliche Wünsche und Ziele und ist insoweit ein Fortschritt, als es das erste Mal ist, dass das Parlament sich mit diesem Thema überhaupt befasst und sich damit auch erstmals für langlebige Güter und die Reparatur ausspricht, aber er ist auch ein Rückschritt: Alle Formulierungen, die echte Verbindlichkeit forderten, wurden auf Drängen von wirtschaftsnahen und liberalen FraktionsvertreterInnen  in unverbindliche Forderungen oder Wünschen nach Förderprogrammen umformuliert. Das Europäische Umweltbüro ist über diese Entwicklung enttäuscht.  Carsten Wachholz, der als Senior Policy Officer für das Thema Resssourcenschutz und Produktpolitik beim EEB zuständig ist, kommentierte diese Entwicklung wie folgt: “Die Mitglieder des Europäischen Parlamentes haben heute die Gelegenheit verpasst eine starke Position gegen kurzlebige  Produkte und Obsoleszenz einzunehmen. Produkte die für den Abfall designed werden sind für die Konsumenten ein Ärgernis und führen zu einem exzessiven Verbrauch von natürlichen Ressourcen und sie verhindert dass neue Jobs im Reparatursektor entstehen. Die Resolution, die verabschiedet wurde, fordert nicht verbindliche Aussagen von Herstellern darüber, wie lange Produkte halten und ob sie repariert werden können. Wir brauchen nicht nur  Standards sondern auch europäische Gesetze wie im Konsumgüter-Kaufrecht und der Ecodesign-Richtlinie. Die Brüssler Institutionen sollten auch den “Right to Repair Act” berücksichtigen, der in einigen US-Staaten auf der Tagesordnung steht.

Die Maßnahmen, die der Beschluss vorschlägt sind u.a.

  • Entwicklung langlebiger, robuster und hochwertiger Produkte
  • Die Förderung reparaturfreundlicher und langlebiger Produkte ;
  • Entwicklung eines am Nutzen orientiertes ökonomisches Modells und
  • Bereitstellung besserer Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten

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