Kleine Anfrage von MdB Peter Meiwaldt (Fraktion DIE GRÜNEN) zur Steuerlichen Begünstigung von Reparaturen

Mit einer Bitte um Auskunft zur steuerlichen Förderung von Reparaturen hat sich die Bundestagsfraktion der Grünen in diesen Tagen an das Bundesfinanzministerium gewandt.  Das Antwortschreiben kann weiter unten heruntergeladen werden.

Die Antwort lautet: Grundsätzlich ist die Reparatur aller elektrischen und elektronischen Geräte die im Rahmen einer Hausratsversicherung versichert werden können, als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich Förderfähig, will sagen: 20% der Reparaturkosten werden direkt steuermindernd wirksam. Dies gilt also für Fernseher, Computer und Haushaltsgeräte. Voraussetzung: Die Reparatur findet im Hause des Besitzers / der Besitzerin statt und es gibt eine Rechnung, die nachweisbar bezahlt wurde (Überweisung).

Antwortschreiben des Bundesministeriums für Finanzen

20170725_schriftliche_Frage_Meiwald_Reparatur