Die neue EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Eine neue Barriere für das Recht auf Reparatur?

Die EU Richtlinie 2016/943 über den  „Schutz vertraulichen Know-hows  und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb  sowie  rechtswidriger  Nutzung und Offenlegung“ könnte sich als eine schwerwiegende Barriere für das vom Runden Tisch Reparatur angestrebte Recht auf Reparatur erweisen.

Die Richtlinie definiert den Begriff ‚Geschäftsgeheimnis‘ sehr weit und eröffnet den Mitgliedsstaaten außerdem sehr viel Spielraum ihn breit auszulegen (vgl. corporateeurope.org/power-lobbies/2017/02/adapting-eu-directive-trade-secrets-protection-national-law). Durch eine breite Auslegung des Tatbestandes „Geschäftsgeheimnis“ könnten viele für die Reparatur erforderliche Informationen in Zukunft nicht mehr zugänglich sein, Reparaturanleitungen, die von unabhängigen Organisationen veröffentlicht wurden, zu vertraulichem Know-How werden.

Die Richtlinie wurde am 08.06.2016  erlassen und muss innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführt werden. Entsprechenden gesetzlichen Anpassungen müssen also in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.

Derzeit besteht auch noch die Möglichkeit, die Ausgestaltung in der nationalen Gesetzgebung dahingehend zu beeinflussen, dass die für Reparaturen erforderlichen Informationen, insbesondere Reparaturanleitungen, Schaltpläne, Stücklisten, Zeichnungen, 3D-Modelle und Diagnoseinformationen in der nationalen  Gesetzgebung aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen werden. So kann verhindert werden, dass Hersteller durch eine extensive Auslegung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ die Herausgabe der für Reparaturen erforderlichen Unterlagen unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse verweigern.

Link zur Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L0943&qid=1490952669789&from=EN