Das Recht auf Reparatur in den Medien: Osnabrücker Nachrichten

Osnabrück, 25.04.2017. Die Osnabrücker Nachrichten beschäftigten sich anlässlich der Hannover Messe ausführlich mit der Zukunft der Reparatur in einer vernetzten Welt und den Auswirkungen des Lizenzrechtes auf das Kaufrecht. Immer öfter, werden nämlich Nutzungsrechte der Käufer an ihrem Eigentum durch proprietäre Software beschnitten. Die Tatsache, dass ein Produkte durch den Kauf zwar in das Eigentum des Käufers übergeht, bedeutet nämlich nicht mehr, dass er berechtigt ist, die für die Funktion des Gerätes erforderliche Software, wie sein Eigentum zu behandeln. Immer mehr Hersteller nutzen die Tatsache, dass sie an der Software nur Lizenzrechte verkaufen, um zu verhindern, dass der Eigentümer des Produktes oder von ihm beauftragte Werkstätten, das Produkte reparieren.

Otmarl Lell, Teamleiter Recht und Handel beim Bundesverbandes Verbraucherschutz stellt in diesem Zusammenhang klar, dass dies nicht im Sinne der Verbraucher ist. Er wird in dem Artikel wie folgt zitiert: „Ein Reparaturmonopol der Hersteller darf es nicht geben, es muss gewährleistet bleiben, dass der Verbraucher Reparaturdienstleister frei wählen kann oder sein Eigentum gegebenenfalls auch selbst reparieren kann“, fordert deshalb vzbv-Sprecher Lell im Gespräch mit unserer Redaktion. „Der Verbraucher muss die Möglichkeit zur Reparatur der von ihm erworbenen Güter haben, diese erhöht die Nutzungs- beziehungsweise Lebensdauer.“ IT-Rechtsexperte Christian Solmecke stellt fest: „Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen ihren ,Willen‘ unabhängig von der tatsächlichen rechtlichen Befugnis durch die Abschaltung der Software eines Gerätes durchsetzen – möglicherweise sogar maschinell, ohne dass ein Mensch dies veranlasst hat.“

Ein sehr lesenswerter Artikel, der hier nachzulesen ist.