Forderungen zur Bundestagswahl
Forderungen des Runden Tisch Reparatur zur Bundestagswahl 2021
Reparatur ist eine wichtige Maßnahme zur Lebensdauerverlängerung von Produkten und leistet einen signifikanten Beitrag zum Energie- und Ressourcenschutz. Zu beobachten ist jedoch, dass viele Produkte, insbesondere Elektronik- und andere Konsumgüterprodukte, eine immer kürzere Nutzungsdauer aufweisen. Diesem Trend muss aus ökologischer Perspektive gegengesteuert werden. Dazu braucht es eine echte Reparatur-Revolution – ein Umdenken und Umsteuern in Politik und Gesellschaft. Die Reparaturfähigkeit und -freundlichkeit aller Produkte muss erhöht und Reparieren in jeder Hinsicht attraktiver und wettbewerbsfähiger werden.
Der Runde Tisch Reparatur fordert, dass die nächste Bundesregierung die Verlängerung der Produktnutzung durch die Reparatur als ein wichtiges Element in ihre Ressourcen-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftspolitik einbringt. Um das Potential der Reparatur auszuschöpfen, braucht es ein Recht auf herstellerunabhängige Reparatur, das die Wahlfreiheit von Verbraucher*innen in Bezug auf die Reparatur eines Produkts umfasst. Verbraucher*innen müssen selber entscheiden können, ob sie ein Produkt reparieren möchten und wer diese Reparatur durchführen soll. Zudem müssen Reparateur*innen und Verbraucher*innen Ersatzteile zu einem fairen Preis erhalten können.
Konkret fordert der Runde Tisch Reparatur
1. Einführung eines deutschen Reparatur-Index
Mehr Transparenz über die Reparierbarkeit von Produkten kann einen wichtigen Beitrag zur längeren Nutzungsdauer von Elektronikgeräten leisten–zum einen, weil Verbraucher*innen die Möglichkeit erhalten, eine bewusste und informierte Kaufentscheidung für Geräte mit einem hohen Reparatur-Index zu treffen, zum anderen schafft der Index einen Anreiz für Hersteller, Produkte reparaturfähig zu gestalten und Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Frankreich hat im Januar 2021 einen solchen Index für fünf Produktgruppen eingeführt. Die deutsche Regierung sollte sich daran ein Beispiel nehmen und einen Reparatur-Score für den deutschen Markt vorschreiben.
2. Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen
Um die Kosten für Reparaturen zu senken und Reparaturen dadurch im Vergleich zum Kauf eines neuen Produkt attraktiver zu machen, sollte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Reparaturen von Gebrauchsgütern senken, wo es laut EU-Recht möglich ist. Diese bereits in anderen europäischen Ländern durchgeführte Maßnahme hat nachweislich zu einem Anstieg von Reparaturdienstleistungen geführt und ist im Rahmen der europäischen Mehrwertsteuer-Richtlinie umsetzbar.
3. Unterstützung eines EU-weiten Recht auf Reparatur für alle
Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Pläne der EU-Kommission, nachhaltige Produkte in der EU „zur Norm zu machen“, schnellstmöglich, mutig und richtungsweisend umgesetzt werden. Dies beinhaltet eine Ausweitung von Reparierbarkeitsstandards im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie auf weitere, auch nicht-energieverbrauchsrelevante, Produktgruppen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass in den Regelungen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen nicht zwischen verschiedenen Akteursgruppen unterschieden wird, sondern alle Akteure – inklusive unabhängiger Werkstätten, ehrenamtlicher Reparatur-Initiativen und Verbraucher*innen – Zugang zu Ersatzteilen zu angemessenen Preisen und Reparatur-Informationen erhalten.