Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Warenkauf-Richtlinie

Aus

Stellungnahme des Runden Tisch Reparatur zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags


Grundsätzliches

Der Runde Tisch Reparatur begrüßt die Vorgabe des Referentenentwurfs bezüglich einer obligatorischen Bereitstellung von Aktualisierungen für Geräte mit digitalen Elementen. Eine solche Anforderung muss jedoch klar definierte Aktualisierungs- und Supportzeiträume enthalten, um eine Wirkung zu entfalten und die Situation für Verbraucher*innen tatsächlich zu verbessern.

Die „erwartete Nutzungsdauer“, wie im Entwurf als Maßgabe für den Aktualisierungszeitraum vorgesehen, bildet nicht die aus Verbraucher- und Umweltsicht wünschenswerte Lebensdauer und Gesamtnutzungsdauer eines Geräts ab. Im Gegenteil – die Nutzungsdauer vieler Elektro- und Elektronikgeräte ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen, obwohl viele Verbraucher*innen ihre Produkte gerne länger nutzen würden. Zudem beweist ein intakter Gebrauchtmarkt, dass Geräte nach der Erstnutzung für weitere Nutzungszyklen von Verbraucher*innen für andere Verbraucher*innen bereitgestellt werden. Eine zunehmende technologische Reife bei den digitalen Technologien sollte zukünftig das Potenzial bieten, Geräte länger nutzen zu können und darf nicht einzig von der zu „erwartenden Nutzungsdauer“ abhängig gemacht werden, sondern von den tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Die zunehmende Vernetzung und der wachsende Einfluss der Digitalisierung führen immer häufiger zu einem verfrühten Nutzungsende durch eine ausbleibende Software-Unterstützung von Geräten und/oder Performance-Verschlechterung des Geräts durch Software-Aktualisierungen. Deshalb muss zum Funktionserhalt heutiger und künftiger Gerätegenerationen eine verpflichtendeVersorgung mit Software-Aktualisierungen über einen Mindestzeitraum von 8 Jahren für Produkte mit digitalen Elementen sichergestellt werden.

Der aktuelle Entwurf enthält jedoch weder Informationspflichten für Hersteller über die Dauer der von ihnen bereitgestellten Software-Aktualisierungen noch eine Vorgabe über das Verfügbarmachen von Zugriffsrechten auf Schnittstellen nach Ende des Aktualisierungszeitraums. Der Runde Tisch Reparatur fordert hier klare Regelungen, die es Verbraucher*innen ermöglichen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und ihre Geräte so lange wie möglich zu nutzen oder eine Weiternutzung durch andere Verbraucher*innen über den Gebrauchtmarkt zu ermöglichen – unabhängig von den Interessen und Vorgaben des Herstellers.

Konkrete Verfügbarkeitszeiträume für Software werden heute bereits im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG) für spezifische Produktgruppen gefordert und betragen für Displays (RL (EU) Nr. 2019/424) sowie Server und Datenspeicherprodukte (RL (EU) Nr. 2019/2021) ab 2021 mindestens 8 Jahre nach Abverkauf des letzten Modells. Die Europäische Funkanlagenrichtlinie ((RED) RL (EU) 2014/53) formuliert zusätzlich konkrete Softwareanforderungen für den sicheren Betrieb von vernetzen Geräten, die zeitlich über den Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Geräte hinausreichen und auch spätere Softwareänderungen umfassen. Aufgrund der bestehenden Regulierungen fordert der Runde Tisch Reparatur eine Festschreibung verbindlicher Verfügbarkeits- und Aktualisierungszeiträume von Software und digitalen Element für mindestens 8 Jahre.

Der RTR begrüßt den Vorschlag, die Beweislastumkehr im Schadensfall auf ein Jahr zu verlängern.


Kontakt
Runder Tisch Reparatur
Katrin Meyer, Koordination
katrin.meyer@runder-tisch-reparatur.de