Stellungnahme ElektroG Novellierung
In der folgenden Stellungnahme beziehen wir uns lediglich auf die Abschnitte im ElektroG, die zur Einführung und Regulierung von Abgabepflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu ergänzen bzw. anzupassen sind.
Wir begrüßen die Novellierung des ElektroG und plädieren dafür, das jetzige Momentum zu nutzen, um die Ausgestaltung von ressourcenschonenden und klimakonformen Elektro- und Elektronikgeräten voranzutreiben. Deutschland muss auf nationaler Ebene bei der Transformation zur Kreislaufwirtschaft vorangehen und zum Vorreiter werden und so nicht nur Ressourcen schonen, sondern auch das Risiko der Lieferengpässe von Rohstoffen für Elektro- und Elektronikgeräte so weit wie möglich minimieren.
Daraus ergibt sich ein zunehmender Bedarf an Finanzierung der Transformation zur Kreislaufwirtschaft – beispielsweise bedarf es einer besseren Finanzierung und Ausstattung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, um die Umsetzung der Abfallhierarchie gewährleisten zu können und finanzielle Barrieren wie z.B. hohe Reparaturkosten, die eine längere Nutzung und Wiederverwendung von Geräten aktuell verhindern, müssen abgebaut werden. Nicht nur angesichts der aktuellen Situation in Bezug auf den Bundeshaushalt sollte die Bundesregierung zur nachhaltigen Finanzierung der Transformation auch Abgabepflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) etablieren. Dadurch können nicht nur Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung von Kreislaufwirtschaft in der Nutzungs-, Wiederverwendungs- und Verwertungsphase von Elektro- und Elektronikgeräten langfristig und sicher finanziert werden, sondern über eine Ökomodulation der Abgaben auch Anreize für zirkuläres Wirtschaften durch die Hersteller gesetzt werden.