Frankreich: Kfz-Werkstätten müssen (manchmal) auch gebrauchte Ersatzteile anbieten
Seit dem ersten Januar 2017 sind Kfz-Werkstätten in Frankreich gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Ersatzteile anzubieten. Die gebrauchten Ersatzteile müssen aus offiziellen Altfahrzeug-Verwertungszentren stammen und der Qualität von Neuware entsprechen. Ausgenommen sind Fahrzeugachsen, nicht-demontierbare Fahrwerksteile, Brems- und Lenkungssysteme – sowie nicht geklebtes Glas und unentgeltliche oder durch vertragliche Garantieleistungen gedeckte Wartungs- und Reparaturleistungen. Ausgenommen sind auch Reparaturen im Zusammenhang mit Rückrufaktionen seitens der Autohersteller. Auch wenn die Lieferzeit gebrauchter Ersatzteile die Werkstattarbeiten erheblich verzögern oder der Einbau nach Ansicht des Kfz-Betriebs ein Gesundheits-, Umwelt- oder Verkehrssicherheitsrisiko darstellen, sind die Werkstätten von dieser Pflicht befreit. Ein Verstoß gegen die Verordnung wird bei natürlichen Personen mit 3.000 und bei juristischen mit 15.000 Euro geahndet.
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Foto: Andreas Schwartzkopf (Creativ Commens)