Frankreich: Gesetz „Hamon“ sichert (theoretisch) Ersatzteilverfügbarkeit zwischen 3 und 11 Jahren

Unser Nachbarland Frankreich war 2014 bekanntermaßen in Sachen Obsoleszenz sehr aktiv. Die Nationalversammlung hatte nicht nur ein Gesetz verabschiedet, das geplante Obsoleszenz unter Strafe stellt, sondern auch Hersteller und Handel verpflichtet, ab März 2015 Kunden beim Kauf über die Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu informieren und diese anschließend auch vorzuhalten.

Inzwischen liegen erste Erfahrungen mit dem Gesetz vor und es zeigt sich, dass sich viele Verkäufer dieser Pflicht entziehen. Eine erste Untersuchung durch die  Umweltorganisation „Amis de la Terre“ im Februar 2016 zeigte, dass diese Angaben ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes überdurchschnittlich bei Fernsehern, Kaffeemaschinen, Waschmaschinen und Staubsaugern fehlten. Eine andere Untersuchung die das DGCCRF (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) durchführte kam zu dem Ergebnis, dass von 397 Verkaufsorten (stationär und online) aller Art 248 Verkaufsorte, also 62,5 %, das Gesetz nicht angemessen umsetzten.

Die GIFAM, Frankreichs Verband der Hersteller von Elektro(nik)produkten, sah sich unterdessen auf öffentlichen Druck genötigt, eine Übersicht über die Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu veröffentlichen, der zu entnehmen ist, welche Hersteller dieser Verpflichtung wie nachkommen wollen.

Die Bandbreite des Zeitraums, über den die Ersatzteilverfügbarkeit in Frankreich zugesagt wird, ist groß: Sie reicht von 3 Jahren bis 11 Jahren, je nach Hersteller und Produktkategorie.

Als Schwächen des Gesetzes kritisieren Umwelt- und Verbraucherschützer, dass die Hersteller, die Angaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen machen, zwar mit Strafen rechnen müssen, wenn sie ihr Versprechen nicht einlösen. Hersteller/Händler die KEINE ANGABEN machen, werden nicht bestraft. Das sieht das Gesetz nicht vor. Auch die Sichtbarkeit der Information sei nicht detailliert genug geregelt.

Und natürlich stellt sich jetzt die Frage, warum nur in Frankreich Kunden ein Recht auf diese Ersatzteile haben und wann diese Ersatzteile ihren Weg nach Deutschland und in die anderen Mitgliedstaaten finden. Und welche Konsequenzen dies für die neue Gebrauchsgüter-Verkaufsrichtlinie hat. Immerhin war eine Vollharmonisierung im Gespräch. Müssen Frankreichs Verbraucher dann wieder auf Ersatzteile verzichten?