Recht auf Reparatur in den USA: Es geht voran

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Der US-amerikanische Präsident Joe Biden will die Macht großer Tech-Konzerne beschränken. Sie sollen ihre Monopolstellung nicht mehr dafür missbrauchen, um unabhängige Reparaturen zu verhindern. Ein wichtiger Schritt für ein amerikanisches Recht auf Reparatur.

Neben einigen anderen Wettbewerbsfragen stand in der vergangenen Woche auch das Recht auf Reparatur auf Bidens Tagesordnung: Am Freitag unterzeichnete er eine Durchführungsverordnung. Diese soll das Reparieren „einfacher und günstiger“ machen. Der Plan: Hersteller müssen Selbstreparaturen oder Reparaturen durch unabhängige Dritte ermöglichen und dürfen sie nicht mehr aktiv verhindern, wie es bisher häufig der Fall ist. In der Anordnung fordert der Präsident die amerikanische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission) auf, entsprechende Regeln zu erstellen. Als Beispiel führt das Weiße Haus Hersteller von Landmaschinen an, die Landwirt*innen daran hindern, ihre eigenen Traktoren zu reparieren. Auch Smartphone-Hersteller nennt das Weiße Haus explizit. Die Behörde soll nun Regeln gegen diskriminierende Ersatzteilpolitiken, proprietäre Reparatur-Software und reparatur-unfreundliches Gerätedesign für Apple & Co. entwickeln.

Die präsidentielle Anordnung ist also ein wichtiger Schritt für das Recht auf Reparatur in den USA. Setzt die FTC die Regeln so um wie gefordert, müssen Hersteller Ersatzteile und Werkzeuge an unabhängige Werkstätten verkaufen und Software zur Verfügung stellen, die für die Diagnose von Fehler und zur Reparatur benötigt wird.

IFixit, die sich seit Jahren für das Recht auf Reparatur in den USA einsetzen, fordern nun eine schnelle Umsetzung der Ankündigung. Gleichzeitig sei es wichtig, die laufenden Gesetzgebungsprozesse in den einzelnen Bundesstaaten weiter voranzutreiben. Dort geht unter anderem auch um Urheberrechtsgesetze, die die Reparatur behindern. Eine Einschätzung von iFixit zur Ankündigung Bidens lesen Sie hier.

Inspiration für Europa?

Die Entwicklung in den USA sollte auch die Prozesse hier in Europa beschleunigen: Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Frühjahr versprach, ein Recht auf Reparatur als Bestandteil einer europäischen Kreislaufwirtschaft einzuführen, ist noch nicht viel passiert. Einige Prozesse sind in Gang gebracht worden, zum Beispiel erarbeitet die EU gerade Ökodesign-Anforderungen für Smartphones. Dabei spielt auch die Reparierbarkeit eine wichtige Rolle. Ende des Jahres will die EU-Kommission weitere Maßnahmen verkünden. Die Verbraucher*innen und Werkstätten, die gerne mehr reparieren möchten, stehen aber immer noch jeden Tag vor zu vielen Problemen: Ersatzteile sind zu teuer oder gar nicht erhältlich, Akkus oder andere Teile lassen sich nicht einfach austauschen oder Ersatzteile können nur vom Hersteller autorisiert werden. So wird das nichts mit einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.

Auch die Bundesregierung müsste Reparatur endlich als grundlegendes Element in ihre Ressourcen-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftspolitik einbringen. Kurzfristig umsetzbare Schritte wären beispielsweise eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen, eine bundesweite Öffentlichkeitskampagnen für Reparatur und ihren Wert und die Einführung eines Reparaturbonus.

Foto: Mark Phillips