Werden die Verbraucherrechte und das Recht auf Reparatur noch weiter beschnitten?

Der Kampf um bessere Reparatur-Rahmenbedingungen ist noch lange nicht gewonnen. Das Abstimmungsverhalten des Binnenmarkt-Ausschusses des Europäischen Parlamentes hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die die Rechte vieler Verbraucher in Europa beschneidet oder begrenzt.  Die Gewährleistung soll in den Mitgliedstaaten auf zwei Jahre begrenzt werden. Nur die Länder, die heute schon längere Gewährleistungsfristen gesetzlich festgeschrieben haben, dürfen bei ihren Regelungen bleiben. Alle anderen müssen die 2-Jahresfrist umsetzen bzw. beibehalten.

Die Beweislastumkehr wird um 6 Monate auf 1 Jahr verlängert. In vielen Ländern ist das eine kleine Verbesserung.  Für Konsumenten in Portugal und Frankreich bedeutet dies eine Schlechterstellung. Die Verbraucherschützer sind schwer enttäuscht.  Monique Goyerns, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherschutz-Organisation BEUC: „Wie will man Europas Konsumenten erklären, dass die EU ihre Verbraucherechte beschneidet oder einfriert, statt sie zu stärken? Die Mitgliedstaaten sollten jetzt aktiv werden, um zu verhindern, dass die Konsumentenrechte beschnitten oder eingefroren werden.“

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