Recht auf Reparatur im Wahlprogramm verankern!

Das Recht auf Reparatur schont Ressourcen, dient Verbrauchern und dem Klimaschutz und erleichtert nachhaltigen Konsum
Unser Ressourcenkonsum steigt immer weiter an und die Auswirkungen sind insbesondere für die Umwelt verheerend. Gleichzeitig führt unser Ressourcenhunger vor allem in den Abbauländern zum Verlust der Lebensgrundlagen für viele Menschen, die auf eine intakte Natur angewiesen sind. Deutschland hat die EU-Abfallhierarchie in deutsches Recht integriert, der praktische Vollzug hinkt jedoch weit hinterher. Es gibt großen Nachholbedarf insbesondere bei der Vermeidung von Abfällen und der Wiederverwendung. Um die Kreislaufwirtschaft voran zu bringen und unseren Wohlstand vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln, darf die Bundesregierung nicht auf Brüsseler Vorgaben warten. Sie sollte proaktiv die im Action Plan for the Circular Economy genannten Maßnahmen umsetzen.
Besonders müssen alle Prozesse gefördert werden, die eine längere Nutzung von Produkten ermöglichen. Der Trend zum Wegwerfprodukt muss gestoppt werden. Die Reparatur ist dafür eine der wichtigsten Voraussetzungen, denn sie schützt Klima und Ressourcen und schafft darüber hinaus Arbeitsplätze. Die Mitglieder des Runden Tisches Reparatur (www.runder-tisch-reparatur.de) fordern alle Parteien auf, die Förderung der Reparatur und der Kreislaufwirtschaft in ihren Parteiprogrammen zu stärken und im Wahlprogramm hervorzuheben
Die zukünftige Bundesregierung muss sich für langlebige Produkte, ein reparaturfreundliches Produktionsdesign und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen einsetzen.
Das bedeutet konkret:

Das größte Hindernis für die Reparatur bleibt die mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und eine blockierende Preispolitik der Hersteller für die Ersatzteile. Die Bundesregierung muss das Recht auf Reparatur festschreiben und damit den Zugang zu erschwinglichen und kostenfreien Ersatzteilen und den freien Zugang zu allen Informationen und Werkzeugen, die für eine Reparatur erforderlich sind, ermöglichen.
Die Bundesregierung muss in der nächsten Legislaturperiode ein Siegel für Reparaturfreundlichkeit entwickeln und dieses verpflichtend einführen. Die Vergabekriterien müssen in Kooperation mit der Zivilgesellschaft und weiteren betroffenen Akteuren in einem transparenten Prozess entwickelt werden. Hersteller müssen angelehnt an definierte Minimalkriterien Produkte so kennzeichnen, dass VerbraucherInnen wissen, wie lange die Produkte genutzt werden können und über welchen Zeitraum ihnen Ersatzteile zu Verfügung stehen.
Auf der EU-Ebene muss die Ökodesign-Richtlinie um Vorgaben zum Thema Reparatur, garantierte Mindestlebensdauer, der Bereitstellung von Ersatzteilen und zur Nachrüstbarkeit ergänzt werden auch bezogen auf IT Produkte, wie Smartphones. Sie muss sich gegen alle Pläne zur Schwächung der Ökodesign-Richtlinie und zur Streichung des EU-Ecolabel-Programms aussprechen.
Deutschland braucht – ähnlich wie in Schweden, Belgien oder Frankreich – einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen und Gebrauchtwaren, der die Reparatur attraktiver macht und Anreize für Hersteller und Handel setzt, reparaturfähige und langlebige Produkte zu vermarkten.